Kirchheim

Bürger werfen der Stadt Untätigkeit vor

Klage Initiative des Bürgerbegehrens zur Anschlussunterbringung von Flüchtlingen wendet sich ans Verwaltungsgericht.

Kirchheim. Wie geht es mit dem Kirchheimer Bürgerbegehren zur Anschlussunterbringung von Flüchtlingen weiter? Weil lange nichts mehr zu hören war, sei der Eindruck entstanden, alles könnte im Sande verlaufen sein. Dem tritt Rechtsanwalt Hans-Jochen Lückefett, einer der Vertreter der Bürgerinitiative, entschieden entgegen: „Das Bürgerbegehren ist nicht abgeschmettert. Wir haben inzwischen eine Untätigkeitsklage gegen die Stadt Kirchheim eingereicht, und Klage erhebt man nicht aus Jux und Dollerei.“

Weit über 5 000 Unterschriften hatte die Initiative bis Anfang Mai gesammelt. Im Juni hat der Gemeinderat das Begehren für unzulässig erklärt, aber einen runden Tisch in Aussicht gestellt. Dieser hat sich seither genau einmal getroffen. Mehr sei nicht passiert. Auch auf ihren Widerspruch gegen den formellen Bescheid vom 10. August hat die Bürgerinitiative bis heute keine Antwort erhalten, berichtet Hans-Jochen Lückefett. Deshalb habe man beim Verwaltungsgericht Stuttgart die Untätigkeitsklage eingereicht.

„Zu unserem Widerspruch hat es noch keine Entscheidung gegeben, und der runde Tisch wurde zuletzt auf unbestimmte Zeit verschoben“, sagt Hans-Jochen Lückefett dem Teckboten gegenüber und ergänzt: „Da kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Stadt auf Zeit spielt.“ Das Verwaltungsgericht bringe nun eine gewisse Dynamik in die Sache: „Es hat die Stadt Kirchheim um eine Stellungnahme gebeten. Und es hat beim Regierungspräsidium nachgefragt, bis wann dort über unseren Widerspruch entschieden wird.“

Aus Sicht der Bürgerinitiative ist das Begehren nach wie vor nicht so umgesetzt, wie man es sich vorgestellt hatte: Zwar seien erfreuliche Entwicklungen auf dem privaten Wohnungsmarkt zu verzeichnen. Aber die Stadt setze immer noch zu stark auf Neubauten. Dabei machten andere Städte vor, dass es mit weniger Neubauten geht und dass es im Sinne der Integration geboten sei, pro Standort eine „Obergrenze“ zu setzen.

Oberbürgermeisterin Angelika Matt-Heidecker bestätigte gestern, dass die Abhilfe des Widerspruchs noch aussteht und dass die Stadt dem Regierungspräsidium eine Stellungnahme zukommen lassen muss. Ohne diese Stellungnahme kann das Regierungspräsidium nicht handeln. Nun stellt sie immerhin in Aussicht: „Die Beantwortung des Widerspruchs erfolgt.“ Zuvor müsse aber erst der Gemeinderat noch einmal entscheiden, ob er bei dem Beschluss vom Juni, das Bürgerbegehren abzulehnen, bleiben will. Diese neuerliche Entscheidung stehe auf der Tagesordnung der nächsten öffentlichen Sitzung am Mittwoch, 8. Februar.Andreas Volz