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Kirchheim

Bürgerbegehren scheitert vor dem Kadi

Gericht Stuttgarter Verwaltungsrichter bestätigen den Kirchheimer Gemeinderatsbeschluss vom Juni 2016, einen Bürgerentscheid zur Anschlussunterbringung abzulehnen. Von Andreas Volz

In einer öffentlichen Sitzung in Jesingen hatte der Kirchheimer Gemeinderat das Bürgerbegehren zur dezentralen Unterbringung für
In einer öffentlichen Sitzung in Jesingen hatte der Kirchheimer Gemeinderat das Bürgerbegehren zur dezentralen Unterbringung für unzulässig erklärt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat diesen Beschluss jetzt im Nachhinein juristisch abgesegnet.Archiv-Foto: Mirko Lehnen

Das Bürgerbegehren zur Anschlussunterbringung von Flüchtlingen hat vor der 7. Kammer des Stuttgarter Verwaltungsgerichts eine juristische Niederlage erlitten: Die Klage gegen die Stadt Kirchheim wurde abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger - in diesem Fall die Initiatoren des Bürgerbegehrens.

5 300 Unterschriften waren nach Angaben der Initiatoren vor rund zwei Jahren zusammengekommen. Gefordert wurde ein Bürgerentscheid, bei dem über folgende Frage hätte abgestimmt werden sollen: „Sollen die der Stadt Kirchheim zugewiesenen Flüchtlinge für die Anschlussunterbringung den elf Stadtbezirken und Teilorten proportional zu deren Einwohnerzahl und dezentral mit nicht mehr als 40 Bewohnern pro Standort zugeteilt werden?“

Das benötigte Quorum - sieben Prozent der wahlberechtigten Bürger - war bereits nach Überprüfung von weniger als der Hälfte der Unterschriften erreicht. Trotzdem hatte der Gemeinderat das Bürgerbegehren im Juni 2016 für unzulässig erklärt. Argumente waren damals die fehlenden Definitionen für die „Stadtbezirke“ in der Fragestellung, der fehlende Vorschlag zur Kostendeckung sowie die Einengung der Handlungsfreiheit für die Stadt Kirchheim.

Letzteres konkretisiert sich in der Frage: „Was tun, wenn in Stadtbezirk  5 kein Grundstück zur Verfügung steht, in Stadtbezirk  10 aber zwei Standorte geeignet wären?“ Die Stadt könnte dann ihrer Pflicht zur Unterbringung nicht mehr nachkommen, weil sie erst in jedem Stadtbezirk mindestens einen Standort hätte einrichten müssen, bevor in irgendeinem anderen Bezirk ein zweiter Standort möglich gewesen wäre. Diese Verpflichtung zur Proportionalität hatte die Stadt damals als rechtlich unzulässig eingestuft.

Im Prinzip bekam die Stadt Kirchheim nun - fast zwei Jahre später - auf ganzer Linie Recht. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens hatten gegen den Ablehnungsbescheid der Stadt zunächst Widerspruch eingelegt. Nachdem über den Widerspruch aber nicht innerhalb der angemessenen Frist entschieden worden war, ging es mit einer Untätigkeitsklage gegen die Stadt weiter. Weil der Widerspruch in der Zwischenzeit förmlich abgelehnt ist, wurde die Untätigkeitsklage nun in eine Verpflichtungsklage umgewandelt: Im Erfolgsfall wäre die Stadt verurteilt worden, den Bürgerentscheid doch noch durchzuführen.

Das ist jetzt vom Tisch. Das Verwaltungsgericht hat sich eingehend mit allen strittigen Argumenten befasst und sich in seiner Verhandlung mit den Beteiligten darüber ausgetauscht. Die elf Stadtbezirke sind sicher nicht jedem Bürger präsent, hieß es - zumal sie auch nicht namentlich zu benennen sind. Wenn beim Bürgerbegehren pauschal davon die Rede war, dass die proportionale Verteilung auf die Bezirke Kosten spart, dann sei das wohl zu pauschal. Und außerdem könne die Stadt sich in ihrem Handeln nicht zu sehr vorschreiben lassen, in welchem Bezirk nun das nächste Gebäude zu erstellen ist.

Bürgerbegehren ist mit dem Erreichten zufrieden

Das Bürgerbegehren zeigt sich „mit dem Erreichten einigermaßen zufrieden“, wie Rechtsanwalt Hans-Jochen Lückefett mitteilt. Das bezieht sich nicht auf das Urteil, sondern auf die dezentrale Unterbringung - mit elf statt ursprünglich sechs Standorten. Die Stadt habe deutlich mehr Flüchtlinge in städtischen oder angemieteten Wohnungen untergebracht, als zunächst für möglich gehalten wurde. Und auch die Zahl der Flüchtlinge pro Standort sei im Sinne des Bürgerbegehrens verringert worden.vol