Kirchheim
Corona-Kompass: Aktuelle Regeln

Überblick Welche Regeln gelten wann und wo?

Ausgangsbeschränkung ab Dienstag, 7.12.2021:
Da die Inzidenz im Landkreis Esslingen am Montag, 6. Dezember 2021 an zwei Tagen in Folge den Schwellenwert von 500 überschritten hat, gilt ab Dienstag, 7. Dezember 2021 eine lokale Ausgangsbeschränkung für das gesamte Kreisgebiet.

Nicht-immunisierten Personen ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von 21:00 Uhr bis 05:00 Uhr des Folgetags nur bei Vorliegen triftiger Gründe (nach §17a, Absatz 2 CoronaVO) gestattet.

Die Ausgangsbeschränkung bleibt bestehen, bis das Landratsamt Esslingen an fünf aufeinanderfolgenden Tagen eine Inzidenz unter 500 feststellt und bekanntgibt.

Die 2G+-Regel (Zutritt nur für geimpfte oder genesene Personen mit Schnell- oder PCR-Test) gilt bei:
● Gastronomie (Innen- und Außenbereich)
● Veranstaltungen wie Theater- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereinssowie Sportveranstaltungen
● Kultureinrichtungen wie Galerien, Museen, Gedenkstätten, Archive, Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen; Messen, Ausstellungen, Sportstätten, Bäder, Saunen und ähnliche Einrichtungen; Besuch von Prostitutionsstätten
● Außerschulische Bildung, Erwachsenenbildung wie VHS-Kurse, Angebote von Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen
● Körpernahe Dienstleistungen wie Tattoo-, Piercing- und Nagelstudios, Wellnessmassagen etc.; Ausnahme: Friseurbetriebe und Barbershops, hier gilt 3G+ (siehe unten)

Von der Testpflicht bei 2G+ ausgenommen sind: Personen mit Auffrischungsimpfung („Booster“); Personen, deren letzte Impfung zur Grundimmunisierung und Genesene, deren Corona-Infektion jeweils nicht länger als sechs Monate zurückliegt.

Wo gilt die 2G-Regel? (Alarmstufe II)
Die 2G-Regel (Zutritt nur für geimpfte oder genesene Personen) gilt bei:

● Beherbergung, Ausnahme: geschäftliche/dienstliche Reisen und Härtefälle
● Einzelhandel und Flohmärkte, Ausnahme: Geschäfte der Grundversorgung sowie Abhol- und Lieferangebote
● Sport im Freien in Sportstätten und Sportanlagen

Wo gilt die 3G+-Regel? (Alarmstufe II)
Die 3G+-Regel (Zutritt nur für geimpfte oder genesene Personen oder mit PCR-Test) gilt bei:

● Friseurbetriebe und Barbershops

Wo gilt die 3G-Regel? (Alarmstufe II)
Die 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder schnellgetestete Personen) gilt bei:

● Täglich am Arbeitsplatz
● Gemeinderats- und Gremiensitzungen
● Bildung (z.B. berufliche Ausbildung, Fahr-, Flug- und Bootsschulen, Sprach- und Integrationskurse) Kontaktbeschränkungen: In der Alarmstufe II gilt für private Zusammenkünfte und Veranstaltungen (z.B. Hochzeiten, Geburtstage etc.)
● Ein Haushalt und maximal eine weitere Person; Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt
Ausnahmen: geimpfte und genesene Personen, Personen bis einschließlich 17 Jahre und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können – diese zählen nicht mit.
Aktuelle Infos rund um die Corona-Pandemie finden Sie hier: www.kirchheim-teck.de/corona
Die aktuellen Corona-Zahlen für Baden-Württemberg finden Sie unter www.bit.ly/3GLBF
Eine Schnellübersicht der aktuellen Regelungen gibt es unter www.bit.ly/3GWDL