Kirchheim

Corona-Quarantäne: Leichter zur Entschädigung bei Verdienstausfall 

Entlastung Für einen Antrag auf corona-bedingten Verdienstausfall genügt jetzt ein positiver PCR- oder Schnelltest.

Ein positiver Schnelltest oder die Bestätigung, dass eine enge Kontaktperson mit Corona infiziert war, ist Voraussetzung für eine Absonderungsbescheinigung. Symbolbild

Wie das Gesundheitsministerium mitteilt, wird für die Beantragung von corona-bedingten Verdienstausfällen nun keine behördliche Absonderungsbescheinigung mehr benötigt: Es reicht die Vorlage des positiven Ergebnisses eines Schnell- oder PCR Tests durch den Arbeitgeber.

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich corona-bedingt in Quarantäne befinden, können Arbeitgeber beim Staat einen Verdienstausfall beantragen. Das baden-württembergische Gesundheitsministerium hat nun die Auszahlung dieses Verdienstausfalls deutlich vereinfacht. Künftig reicht ein PCR- oder Schnelltestergebnis einer Teststelle als Nachweis. Nicht mehr nötig ist eine Quarantäne- oder Absonderungsbescheinigung des Rathauses der Wohnortgemeinde.

Die Vorlage des Testergebnisses bleibt jedoch weiterhin freiwillig: Wenn der Arbeitnehmer dies nicht wünscht, kann weiterhin beim Rathaus eine Absonderungsbescheinigung beantragt werden.

Ausgestellt wird sie, wenn eine Person positiv getestet wurde oder sich als Kontaktperson oder Haushaltsangehöriger in häuslicher Quarantäne befand. Die Bescheinigung sollte erst angefordert werden, wenn die Quarantänezeit beendet ist.

Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis dafür, dass es aufgrund der aktuell hohen Fallzahlen zu Verzögerungen in der Antragsbearbeitung kommen kann. pm

Angefordert werden kann eine Absonderungsbescheinigung via Internet. Der Link zum Online-Formular ist unter www.bit.ly/3GABS direkt aufrufbar oder findet sich auf www.kirchheim-teck.de/corona