Kirchheim

Das Bürgerbegehren ist unzulässig

Gemeinderat lehnt Bürgerentscheid zur Anschlussunterbringung aus rechtlichen Gründen ab

In Kirchheim gibt es keinen Bürgerentscheid zur Anschlussunterbringung von Flüchtlingen. Die formalrechtlichen Vo­raussetzungen sind nicht erfüllt.

Als eine von drei Vertrauenspersonen erläutert Ulrich Kreher im Gemeinderat die Ziele des Bürgerbegehrens.Foto: Mirko Lehnen
Als eine von drei Vertrauenspersonen erläutert Ulrich Kreher im Gemeinderat die Ziele des Bürgerbegehrens.Foto: Mirko Lehnen

Kirchheim. Nach langer und ausführlicher Debatte hat der Kirchheimer Gemeinderat vor großem Publikum beschlossen, das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären. Die Redner der einzelnen Fraktionen und Gruppierungen unterließen es freilich nicht, den Initiatoren des Begehrens und den vielen Bürgern, die ihre Unterschrift geleistet hatten, für ihr Engagement und ihr Interesse am Thema zu danken.

Ulrich Kreher, einer von drei Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens, sprach in der Jesinger Gemeindehalle die Ziele seiner Initiative an: „Es geht um eine erfolgreiche In­tegration durch die Unterbringung der Flüchtlinge in kleinen Gruppen, gleichmäßig über die Stadt verteilt, damit niemand sich benachteiligt oder überfordert fühlt.“ Es gehe nicht um das Ob, sondern ausschließlich um das Wie der Unterbringung. Er hoffe deshalb auch, „dass das Bürgerbegehren inhaltlich zur politischen Diskussion über die Flüchtlingsunterbringung beiträgt und nicht nur eine juristische Schlacht um seine rechtliche Beurteilung auslöst – im Sinne der Bürgerschaft und der hier ankommenden Flüchtlinge“.

Was die „juristische Schlacht“ betrifft, so erhielt Hans-Jochen Lückefett das Rederecht in der Sitzung, um die rechtliche Würdigung aus Sicht der Bürgerinitiative darzulegen. Er stellte fest, dass sich das Bürgerbegehren vor allem gegen den „überzogenen Neubau“ von Wohnungen wende. Einer rechtlichen Auseinandersetzung sehe die Initiative zuversichtlich entgegen. Trotzdem würden sich mindestens 5 300 wahlberechtigte Bürger freuen, „wenn es nicht dazu käme, weil Stadt und Bürger endlich in einen echten Dialog eintreten“.

Zunächst einmal bestand dieser Dialog darin, dass auch die Stadtverwaltung ihre rechtliche Sicht der Dinge darlegte. Rechtsamtsleiterin Christine Riesener stellte die Ergebnisse eines Gutachtens vor, das die Stadt in Auftrag gegeben hatte. Demzufolge scheitert das Begehren nicht am Quorum. Das war schon mehr als erfüllt, als die Verwaltung bei 2 327 gültigen von 2 447 überprüften Unterschriften die weitere Zählung einstellte. ­Problematisch seien vielmehr die fehlenden Definitionen von „Stadtbezirk“, „Teilort“ oder „Standort“ in der Fragestellung. Auch fehle ein richtiger Vorschlag zur Deckung von Mehrkosten, die nach einem Bürgerentscheid entstehen würden. Weil die Stadt daran gehindert werde, ihrer Pflicht zur Obdachlosenunterbringung schnell genug nachzukommen, sei der Bürgerentscheid zudem auch noch rechtswidrig. Und schließlich lasse sich die geforderte proportionale Verteilung auf die Stadtbezirke nicht umsetzen, wenn beispielsweise in einem einzelnen Bezirk auf Jahre hinaus kein einziger brauchbarer Standort zur Verfügung steht.

Der Gemeinderat folgte der Auffassung der Stadt. Alle Redner stellten fest, dass ihnen rechtlich keine andere Möglichkeit bleibe, als das Bürgerbegehren abzulehnen. Zugleich zeigten sie Verständnis für die Anliegen der Bürger und regten an, Grundlagen für Standortanalysen zu erstellen und an runden Tischen mit den Bürgern ins Gespräch zu kommen. Die beachtliche Zahl von 5 300 Unterschriften, die die Bürgerinitiative genannte hatte, habe im Gemeinderat durchaus Eindruck hinterlassen, hieß es.

Gewisse Veränderungen habe das Bürgerbegehren ja bereits bewirkt. So hat der Gemeinderat unter anderem beschlossen, eine gemeinsame Erklärung zur Anschlussunterbringung zu veröffentlichen, die inhaltlich in vielen Punkten deckungsgleich ist mit den Forderungen des Bürgerbegehrens (siehe Infokasten). Gegenüber dem Beschluss vom Februar, gegen den sich das Bürgerbegehren gewandt hatte, gebe es jetzt statt sechs Standorten neun, und für jeden Standort seien vorläufig nicht mehr als zwei neue Gebäude vorgesehen.

Dr. Silvia Oberhauser, die Fraktionsvorsitzende der Frauenliste, brachte aber noch eine deutliche Kritik an, wenn es darum geht, neue Standorte zu finden – wie jüngst in der Ötlinger Halde: „Auch wenn wir dadurch im Sinne des Bürgerbegehrens handeln, es regt sich jedes Mal direkt der Protest vor Ort.“

Das gilt beispielsweise auch für den Standort am Bolzplatz der Kittenes­halde: Gestern haben Anwohner sowie der Elternbeirat des Hafenkäs-Kindergartens 200 Unterschriften im Rathaus übergeben. Gefordert wird, „den Beschluss, den Bolzplatz und den Spielplatz Kitteneshalde für eine Bebauung mit Wohnhäusern zur Anschlussunterbringung von Flüchtlingen zu opfern, rückgängig zu machen“. Die Stadt solle eine Alternativfläche zur geplanten Bebauung auswählen. Auch diese 200 Unterschriften zeigen das Dilemma, in dem die Stadt steckt, denn die Kriterien des „großen“, wenn auch letztlich abgelehnten Bürgerbegehrens wären in der Kitteneshalde durchaus eingehalten.