Kirchheim

Das Gesicht muss man erkennen

Verkehr Der ADAC rät, bei Autofahrten mit mehreren Personen Maske zu tragen. Sie darf jedoch das Gesicht nicht verhüllen.

Die Maske muss auch an der Tankstelle getragen werden.
An der Tankstelle empfiehlt der Club, die bereitgestellten Handschuhe zu verwenden oder eigene Handschuhe zu tragen. Zudem gilt an Tankstellen ebenfalls die Maskenpflicht. Foto: pr

Region. Wegen der Corona-Maßnahmen rät auch der ADAC Württemberg beim Autofahren zu besonderer Vorsicht. Der Beschluss von Bund und Ländern erlaubt Treffen in der Öffentlichkeit nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes. „Wir empfehlen, auch gemeinsame Autofahrten mit Personen außerhalb der Familie und des eigenen Hausstands auf ein Minimum zu beschränken“, rät Frank Epple, Clubsyndikus des ADAC Württemberg. Auf nicht notwendige private Reisen und Besuche sollten Menschen innerhalb Deutschlands derzeit generell verzichten. Das gilt auch für überregionale tagestouristische Ausflüge und Reisen ins Ausland.

Bei unbedingt notwendigen Autofahrten mit Personen aus fremden Haushalten empfiehlt der ADAC Württemberg das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes im Fahrzeug. Dabei muss der Fahrer darauf achten, dass das Gesicht erkennbar bleibt. Ansonsten droht unter Umständen ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro. „Bei handelsüblichen, richtig angelegten Masken sollte es kein Problem geben, weil das Gesicht damit noch zu erkennen ist. Ordnungswidrig ist es erst dann, wenn das Gesicht so verhüllt wird, dass es nicht mehr erkennbar ist“, sagt Epple. Das könne beispielsweise beim Tragen einer Sonnenbrille oder einer Mütze der Fall sein. Darüber hinaus sollten Brillenträger beachten, dass je nach Beschaffenheit des Mund-Nase-Schutzes beim Tragen die Gläser beschlagen können. Die Masken dürfen die Sicht beim Autofahren nicht beeinträchtigen.

An der Tankstelle empfiehlt der Club, die bereitgestellten Handschuhe zu verwenden oder eigene Handschuhe zu tragen. Zudem gilt an Tankstellen ebenfalls die Maskenpflicht. Fahrten zur Werkstatt, in die Waschanlage oder zum TÜV sind nach wie vor möglich. Schließungen sind nicht vorgesehen.

Wer beim Carsharing auf Nummer sicher gehen will, kann den Innenraum desinfizieren. Dazu genügen nach Auskunft des Bundesamtes für gesundheitliche Aufklärung normale Flüssigseifen oder Geschirrspülmittel. Hier dürfen jedoch keine aggressiven Mittel verwendet werden. Nach eigenen Angaben haben die Carsharing-Anbieter ihre Reinigungsintervalle verkürzt. pm