Kirchheim

„Das Jagdgesetz taugt nichts“

Regulierung Beim Landesjägertag in Kirchheim wurden über die Herausforderungen diskutiert, die der Wolf mit sich bringt. Die Anwesenden sind sich einig: Die Rechtsgrundlage für Jäger muss verändert werden. Von Daniela Haußmann

Die Vertreter der fünf Landtagsfraktionen diskutierten in der Kirchheimer Stadthalle über den Wolf.Foto: Daniela Haußmann
Die Vertreter der fünf Landtagsfraktionen diskutierten in der Kirchheimer Stadthalle über den Wolf. Foto: Daniela Haußmann

Der Wolf sorgt für emotionale Debatten. Das stellte einmal mehr der Landesjägertag unter Beweis, der in der Kirchheimer Stadthalle tagte. Der Landesjagdverband Baden-Württemberg und die Jägervereinigung Kirchheim hatten zu der Veranstaltung in die Teckstadt eingeladen. Über 400 Waidleute waren in die Stadthalle gekommen, um mit den jagdpolitischen Vertretern der fünf Landtagsparteien nicht nur über die Afrikanische Schweinepest, sondern vor allem auch über die Herausforderungen in Sachen Wolf zu diskutieren.

„Die Tierart gehört ebenso wie der Biber ins Jagdrecht“, forderte Udo Stein. „Wir leben in Baden-Württemberg nicht in einer Natur-, sondern in einer Kulturlandschaft.“ Dass der Wolf auch in Baden-Württemberg einwandert, ist für Udo Stein Fakt. Darüber hinaus zeigen dem AfD-Politiker zufolge Erfahrungen aus Sachsen, dass die Wildschweinrotten auf bis zu 80 Individuen anwachsen, weil sich die Tiere in Gegenwart des Wolfes zusammenschließen, um wehrhafter zu sein.

Dr. Hans-Ulrich Rülke (FDP) sagte zu der Aussage, dass es im Südwesten – wegen der dichten Besiedelung – zu keiner Rudelbildung kommt: „Das ist Quatsch.“ Dass einzelne Wölfe durchaus ein Problem sein können, wurde in Brandenburg deutlich, wie der Landespolitiker betonte. „Dort streifte ein einzelnes Tier in der Nähe eines Kindergartens herum.“ Dem FDP-Politiker ist es unverständlich, dass eine auf europäischer Ebene so streng geschützte Art wie der Luchs, dem Jagdgesetz unterstellt ist, während Biber, Kormoran und Wolf außen vor bleiben. „Aber manche Tiere haben in der Landespolitik ihre Paten“, sagte Hans-Ulrich Rülke. Der FDP-Vertreter kritisierte in diesem Zusammenhang, „dass das Jagdgesetz nichts taugt. Und dort wo das Gesetz taugt, nämlich im Wildtiermanagement, da wird es nicht angewandt.“

Jäger in Erklärungsnot

Reinhold Gall (SPD) stellte sich in der Debatte hinter das geltende Recht und betonte, dass ein Gesetz, dass einmal als richtig angesehen wurde, nach einer Evaluation durchaus geändert werden kann. „Wir müssen eine Rechtsgrundlage schaffen, die Jägern Sicherheit gibt, wenn ein Wolf erschossen werden muss“, sagte Gall. „Wir brauchen keine Schnellschüsse, die Jäger in Erklärungsnot bringen. Denn so schnell, wie über einen Problemwolf diskutiert wird, so schnell wird auch debattiert, ob sein Abschuss gerechtfertigt ist.“ Der SPD-Politiker plädierte daher für eine vernünftige Rechtsgrundlage die bei einer Gefährdung ein schnelles Handeln zulässt. „Trotzdem rufe ich zu Sachlichkeit auf. Ich persönlich habe vor freilaufenden, streunenden Hunden mehr Angst, als vor Wölfen“, stellte Reinhold Gall fest.

Reinhold Pix (Bündnis 90/Die Grünen) rief in Erinnerung, dass der Wolf im Land heimisch war und ausgerottet worden ist. Daraus leitete er eine besondere gesellschaftliche Verantwortung ab. Wenn der Wolf ins Jagd- und Wildtiermanagementgesetz aufgenommen wird, dann nicht um ihn zu bejagen, sondern um ein Wolfsmanagement zu entwickelt. Laut Pix braucht es ein Monitoring, das nur in Kooperation mit den Jägern möglich ist, weil sie in der Fläche unterwegs sind.

Manuel Hagel (CDU) warnte beim Wolf vor „ideologiegetriebenen Debatten“. „Jeder ist für den Wolf, solange er wie in der Werbung einsam durch dunkle, neblige Wälder zieht“, sagte der Politiker. „Aber sobald der Wolf in Oberschwaben ist, verändert sich die Diskussion ganz schnell“. Hagel forderte eine realistische Auseinandersetzung mit dem Thema. Schließlich wandere die Art schon längst aus anderen Ländern ein. Der CDU-Politiker forderte eine Aufnahme ins Jagd- und Wildtiermanagementgesetz. „Eine jagdliche Regulierung ist notwendig und zwar so, dass keine Wildschadenspflicht für Jäger entsteht.“