Kirchheim
Dealer hofft auf einen „Deal“ mit dem Gericht

Justiz Im Prozess gegen einen regionalen Rauschgiftdealer-Ring stand jetzt der vierte Angeklagte vor Gericht.

Deizisau/Kirchheim. Jetzt hat die Stuttgarter Staatsanwaltschaft auch den vierten mutmaßlichen Drogendealer angeklagt, der zusammen mit drei anderen ab Herbst 2019 bis Mai 2023 in Esslingen, Deizisau, Metzingen, Wernau und Kirchheim mit ­großen Rauschgiftmengen gehandelt haben soll. Der Prozess vor der 18. Großen Strafkammer am Stuttgarter Landgericht hat begonnen.

Gegen drei seiner mutmaßlichen Mittäter wird bereits seit dem 7. November verhandelt (wir berichteten). Auch bei dem vierten Mann lautet die Anklage auf Rauschgifthandel mit großen Mengen. Und zwar hat der Staatsanwalt in seiner dicken Anklageschrift ganze 132 Einzelkomplexe der mutmaßlichen Drogengeschäfte aufgelistet. Offensichtlich wurde mit Marihuana kiloweise gehandelt, aber auch mit anderen verbotenen Substanzen, die in den Bereich des Betäubungsmittelgesetzes fallen. Auch er soll unter dem Strich im Zeitraum von Spätsommer 2019 bis zum Frühsommer dieses Jahres für den Vertrieb und die Abgabe an Konsumenten von 50 bis 70 Kilo im Verkaufswert von mehreren Hunderttausend Euro verantwortlich sein.

Zunächst wurde allerdings nur die Anklage gegen den aus dem Rems-Murr-Kreis stammenden Angeklagten verlesen. Zu den Vorwürfen selbst wollte er vorerst keine Angaben machen. Jedoch teilte sein Verteidiger dem Gericht bereits mit, dass der Beschuldigte gewillt sei, ein Geständnis im Sinne der Anklage abzugeben. Dazu wird die zuständige Strafkammer in einer nicht öffentlichen Sitzung Gespräche mit dem Ankläger und der Verteidigung aufnehmen. Bei dieser Art einer sogenannte „Verständigung“ würde ein ungefähres Strafmaß im oberen Bereich festgelegt. Verständigungs-Prozesse dienen in erster Linie zur Entlas­tung der Gerichte, da dann nur wenige Tage lang verhandelt werden muss. Dies käme auch dem Angeklagten durch Strafrabatt zugute. Bedingung: umfassendes Geständnis.

So weit kam es jedoch in diesem Fall noch nicht. Am gestrigen zweiten Verhandlungstag zitierte der Vorsitzende Richter der Strafkammer zunächst einmal die von den Ermittlungsbehörden erhobenen Finanztransaktionen des Angeklagten, die vermuteten Einnahmen aus den angeklagten Drogengeschäften. Die Gelder, als Bar-Einnahmen jeweils im Bereich mehrerer Tausend Euro, sollen von ihm auf das Girokonto einer Bekannten einbezahlt worden sein, wenigstens bei über der Hälfte der angeklagten 132 Fällen. Der Richter benötigte nahezu eine Stunde, um die Einzahlungsliste zu verlesen. Bei einem Schuldspruch wird der Staat das ganze Geld im Wege einer „Abschöpfung“ zurückfordern.

Danach wurde der Prozess auf den nächsten Dienstag vertagt. Das Verfahren gegen die drei mutmaßlichen Komplizen wird einen Tag später, also am 22. November, fortgesetzt. Die Urteile gegen die Beschuldigten sollen laut dem Gerichtsplan am 12. beziehungsweise am 20. Januar 2024 verkündet werden. Angesichts der großen Drogenmengen sind Strafen bis zu 15 Jahre möglich. Bei Geständnissen kann bis zur Hälfte gemildert werden. Bernd Winckler