Kirchheim
Der Alkoholkonsum ist über die Feiertage eingeschränkt

Pandemie In Kirchheim wird fast täglich getestet und geimpft. An Weihnachten gibt es keine Glühweinstände.

Kirchheim. Die Stadt Kirchheim kämpft an mehreren Fronten gegen Corona. Testen und Impfen ist die eine Seite, über die Oberbürgermeister Pascal Bader den Gemeinderat regelmäßig informiert. Die andere Seite sind Proteste gegen die Corona-Politik, die auch in Kirchheim vorkommen: „Am Montag gab es eine Demo. Die Teilnehmer haben das zwar als ,Spaziergang durch die Stadt’ deklariert. Tatsächlich war es aber eine nicht genehmigte Kundgebung.“ Größere Zwischenfälle seien nicht zu verzeichnen gewesen. Dennoch betonte der Oberbürgermeister: „In anderen Städten zeigt sich eine immer größere Radikalisierung solcher Ereignisse. Deshalb müssen wir gemeinsam mit der Polizei ein Auge darauf werfen, wer sich da zu welchen Zwecken vernetzt.“

Impfen – mit und ohne Termin

Bestens informiert ist die Stadt über Angebote zum Testen und Impfen. Jeden Dienstag impfen die Malteser in der Stadthalle, mit und ohne Anmeldung. Ab 10. Januar sind dort im kleinen Saal auch montags, mittwochs, donnerstags und freitags Impfaktionen vorgesehen. Am morgigen Samstag steht das Rote Kreuz wieder auf dem Schlossplatz bereit. „Es ist wichtig, auch Termine ohne Anmeldung anzubieten“, sagte Pascal Bader. „Letztes Mal gab es dort eine hohe Erstimpfungsquote.“ Ebenfalls am morgigen Samstag gibt es im Hausärztehaus, Max-Eyth-Straße 33, einen Booster-Impftag, allerdings mit Anmeldung.

Die Testangebote werden ausgebaut. Im VfL-Sportvereinszentrum, wo in den vergangenen beiden Tagen auch geimpft wurde, soll wieder getestet werden. Eine weitere Testmöglichkeit gibt es in der Alleenstraße 87. Hinzu kommen die Teststationen von Covi-Medical in der Paracelsus- und in der Kornstraße. Die Adler-Apotheke, die ihre Tests bislang im Kornhaus anbietet, zieht Ende Januar ins Stadtkino um, teilte der Oberbürgermeister mit: „Dann beginnen wir mit der Asbestsanierung im Kornhaus – und das verträgt sich nicht so recht mit einer Teststation.“ Ein anderes Thema ist die Testpflicht für Kindertagesstätten, die ab dem 10. Januar gilt. „Drei Mal in der Woche teilen wir Tests aus. Wir haben derzeit eine Testquote von etwa 90 Prozent. Die restlichen zehn Prozent müssen ab 10. Januar auch getestet werden – oder zuhause bleiben.“

Weihnachten und Silvester: Es gilt ein Alkoholausschankverbot – es sei denn, die Gäste finden in einer Wirtschaft Platz, innen oder auch im konzessionierten Außenbereich. Auf bestimmten Plätzen gilt auch ein Alkoholkonsumverbot – ähnlich dem Feuerwerkverbot, das für bestimmte Stellen gelten soll.           

Andreas Volz