Kirchheim

Der Ernst des Lebens beginnt

Erziehung Die Anmeldungen für Erstklässler an den Kirchheimer Grundschulen beginnen im Laufe der nächsten Woche.

Kirchheim. Die Anmeldung für alle Kinder, die im Schuljahr 2019/2020 schulpflichtig werden, findet am Dienstag, 19. März, von 14 bis 17 Uhr und Mittwoch, 20. März von 14 bis 17 Uhr in folgenden Schulen statt: Alleenschule, Freihof-Grundschule, Konrad-Widerholt-Grundschule, Teck-Grundschule, Eduard-Mörike-Schule, Grundschule Nabern und Lindachschule Jesingen Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 30. September 2019 das sechste Lebensjahr vollendet haben. Angemeldet werden können auch die Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2019 und dem 30. Juni 2020 ihren sechsten Geburtstag feiern.

Ausnahmen sind möglich

Kinder, die aufgrund ihrer Entwicklung noch nicht am Unterricht der Grundschule teilnehmen können, dürfen um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Auf Antrag der Eltern können Kinder zu Beginn des neuen Schuljahres vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die erforderliche geistige und körperliche Reife besitzen. In beiden Fällen, also bei Zurückstellung oder bei vorzeitiger Aufnahme, ist der Antrag beim Anmeldetermin zu stellen.

Auch Kinder ausländischer Eltern, die ihren Wohnsitz in Kirchheim haben, sind anzumelden. Ebenso werden die Erziehungsberechtigten von schulpflichtigen, jedoch nicht grundschulfähigen Kindern aufgefordert, ihre Kinder anzumelden.

Die Anmeldung sollte an der Schule erfolgen, von der die formale „Einladung zur Schulanmeldung“ zugestellt wurde; Bei der Anmeldung muss das Kind dabei sein. Gleichzeitig müssen die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch sowie Impfscheine vorgelegt werden. Kinder, die im letzten Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, müssen sich ebenfalls persönlich vorstellen und anmelden. Falls eine Familie mit schulpflichtigem Kind im Zeitraum zwischen Anmeldung und Schuleintritt umzieht, sollten die Eltern die neue Adresse der Schule mitteilen, an der die Anmeldung erfolgte.pm