Kirchheim

„Der Ministerin ging es um ihren Auftritt“

Bundeswehr Vier Fragen an Rainer Arnold, verteidigungspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, zum Fall Franco A.

Rainer Arnold
Rainer Arnold

Wie Franco A. scheinbar an weit entfernten Orten gleichzeitig war, klingt unglaublich. Kann ein Offizier so unbemerkt verschwinden, oder braucht er dafür ein Netzwerk, das ihn deckt?

Rainer Arnold: Er ist ja nicht einfach so verschwunden. Man kann einen Tag frei nehmen, Urlaub, Überstunden, zu einer anderen Behörde gehen und dort seine Dinge erledigen. Das war für den Offizier absolut machbar. Ich sage das nicht einfach, das war so.

Eine Wehrmachts-Devotionaliensammlung in der Kaserne, das muss sich doch herumsprechen. Auf welcher Ebene sehen sie das Versagen?

Arnold: Das Problem fängt schon bei der Ministerin an. Sie hat das Thema „Innere Führung und politische Bildung“ sichtbar schleifen lassen. Sie hat das Zentrum Innere Führung nie besucht, den Beirat für Innere Führung nie gefragt. Innere Führung ist eine Daueraufgabe. Das ist das eine. Das andere: Es gibt eine klare Richtlinie der Traditionspflege, nach dieser haben Anknüpfungspunkte zur Wehrmacht bei der Bundeswehr nichts mehr verloren.

Knapp drei Stunden war Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen in Illkirch. War das ein nötiger erster Schritt zur Aufklärung oder mehr eine Show?

Das war eine Aufklärungsshow. Die Soldaten dort haben zu Recht den Eindruck, dass es der Ministerin nicht um sie ging, sondern in erster Linie um ihren Auftritt vor der Presse. Das passt ins Bild einer Ministerin, die in erster Linie Wert auf mediale Darstellung legt. Man muss mit den Vertrauensleuten, den Personalräten der Truppe einen gesonderten Termin machen und muss einfach auch mal zuhören. Sie hat die Presse kurz durch die Kammern geführt, das ist schon grenzwertig, und den Soldaten einen Maulkorb verpasst. Das sagt ja auch etwas.

Ab 1. Juli sollen Bundeswehrbewerber, über das Führungszeugnis hinaus, einer einfachen Sicherheitsprüfung unterzogen werden? Können damit Bewerber mit rechter Gesinnung aussortiert werden?

Das ist ein Schritt. Bisher durfte der Militärische Abschirmdienst (MAD) erst tätig werden, wenn die Bewerber einen Vertrag unterschrieben hatten. Nun darf der MAD auch schon in der Bewerberphase Überprüfungen vornehmen. Das Gesetz haben wir schon vor etwa acht Wochen geändert, völlig unabhängig von der aktuellen Diskussion. Allerdings wurde der MAD personell so ausgedünnt, dass er an seine Grenzen stößt, da müssen wir nachsteuern.

Die Fragen stellte Peter Dietrich.