Kirchheim

Die Stadt Kirchheim sucht Schöffen

Justiz Bis April können sich Kirchheimer als Vertreter des Volks im Gericht bewerben. Gefragt ist Lebenserfahrung.

Symbolbild

Kirchheim. Im Moment werden bundesweit Schöffen und Jugendschöffen für die Zeit von 2019 bis 2023 gewählt - auch in Kirchheim. Die Schöffen sollen im Amtsgericht Kirchheim und Landgericht Stuttgart als Vertreter des Volks an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Interessierte können sich noch bis zum 27. April 2018 bei der Stadt bewerben.

Das Auswahlverfahren läuft wie folgt: Der Kirchheimer Gemeinderat und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises schlagen dem Amtsgericht aus den eingegangen Bewerbungen geeignete Kandidaten vor. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2018 Hauptschöffen und zusätzlich Hilfsschöffen, die bei Bedarf als Hauptschöffen nachrücken, aus. Gesucht werden Bewerber, die ihren Hauptwohnsitz in Kirchheim haben und am 1. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in der oder für die Justiz Tätige - darunter Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer - und Religionsdiener dürfen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Zweidrittelmehrheit entscheidet

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt Kirchheim. Das heißt, sie sollten das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis, aus beruflicher Erfahrung oder gesellschaftlichem Engagement, erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen anhand von Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden beurteilen, ob sich ein bestimmtes Geschehen, wie in der Anklage behauptet, ereignet hat. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Neben Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife im Urteilsvermögen seien auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung wichtig. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich.

„Wer sich als Schöffe bewirbt, sollte sich seiner Verantwortung bewusst sein“, sagt Annemarie Branke von der Stabsstelle Recht der Kirchheimer Stadtverwaltung. Für jede Verurteilung ist eine Zweidrittelmehrheit im Gericht erforderlich. „Die beiden Schöffen könnten also den Berufsrichter überstimmen. Für jedes Urteil, egal ob Verurteilung oder Freispruch, haben die Schöffen eine Mitverantwortung“, sagt Branke. Wer diese Verantwortung nicht übernehmen könne, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. pm

Info Interessierte können sich auf der Homepage der Stadt www.kirchheim-teck.de einen Bewerbungsbogen herunterladen. Bewerbungen können auch während der üblichen Sprechzeiten persönlich in der Stabsstelle Recht (Kornstraße 4, Zimmer 24) abgegeben werden. Weitere Infos gibt es unter der Telefonnummer 0 70 21/50 11 69.