Kirchheim

Die umstrittene Alternative zum Hotel

Buchungsportal Internet-Plattform „Airbnb“ sorgt in Tourismusregionen für Probleme, weil sie Mietwohnungen dem Markt entzieht. Auch in Kirchheim gibt es Angebote – dem DGB ist das ein Dorn im Auge. Von Thomas Zapp

Schlüsselübergabe vor der Ferienwohnung: Gibt es auch in Kirchheim, ist aber eher die Ausnahme. Foto: Jean-Luc Jacques
Schlüsselübergabe vor der Ferienwohnung: Gibt es auch in Kirchheim, ist aber eher die Ausnahme. Foto: Jean-Luc Jacques

Das Angebot liest sich verlockend. „Exzellente Lage: Ruhige Seitenstraße der Fußgängerzone, nur 100 Meter vom Rathaus entfernt, schöner Balkon mit Blick auf den idyllischen Vogthausgarten bei der mittelalterlichen Stadtmauer.“ Wer im Internet auf www.airbnb.de den Suchbegriff „Kirchheim“ eingibt, findet die 80-Quadratmeter-Wohnung relativ schnell, inklusive begeisterter Kundenkommentare. Auch der Preis kann sich sehen lassen: 60 Euro zahlt man für die Wohnung pro Nacht, so billig käme man beispielsweise als Familie nirgendwo unter, im Zentrum einer Stadt innerhalb einer Metropolregion wie Stuttgart schon mal gar nicht.

„Airbnb“ ist eine Online-Plattform zur Buchung und Vermietung von privaten Unterkünften. Der DGB Esslingen-Göppingen schätzt, dass aktuell mehr als 300 Privatwohnungen im Großraum Esslingen allein über dieses Portal als Ferienwohnungen angeboten werden. Angesichts des allgemeinen Mangels an bezahlbarem Wohnraum sieht der DGB darin ein Problem. „Wohnraum, der dauerhaft zur touristischen Vermietung verwendet wird, zählt als zweckentfremdeter Wohnraum“, heißt es in einer Mitteilung der Gewerkschaft. Damit verbinden die Gewerkschaftler die Forderung, kommerzielle Ferienwohnungen zu unterbinden.

In Hotspots ist es ein Problem

Wie sieht es mit Airbnb in Kirchheim aus? Die Stadtverwaltung schätzt aktuell, dass es für Kirchheim rund 30 Angebote gibt. „Die meisten davon sind aber Ferienwohnungen, die man auch auf unserer Website einsehen kann“, sagt Stadtsprecher Dennis Koep.

Nun ist die touristische Vermietung in Kirchheim und Umgebung noch kein Massenphänomen wie in Urlauber-Hotspots wie Berlin oder Barcelona, wo die Stadtverwaltungen einen Zusammenhang sehen zwischen touristischer Vermietung und Wohnraumknappheit. Wer will sich schon einen Dauermieter ans Bein binden, wenn er in weniger Zeit mehr Geld verdienen kann? Das hat Auswirkungen auf die ohnehin schon überhitzten Mietmärkte in Großstädten.

Die Kritik an den privaten Vermietern kommt auch noch aus einer anderer Richtung, nämlich von gewerblichen Hotel- und Pensionsbetreibern. „Es kann nicht angehen, dass Hotels mit immer kostenintensiveren Auflagen zu Brandschutz, Hygiene, Sicherheit und Barrierefreiheit überzogen werden, und sich in deren Schatten ein davon fast völlig unbehelligter Markt der Privatvermietung zum Konkurrenten aufschwingen kann“, heißt es in einer Stellungnahme des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands Baden-Württemberg (Dehoga). „Wir wollen Gleichbehandlung und fairen Wettbewerb“, sagt deren Pressesprecher David Ohl. Aber auch er weiß: „Das Rad kann man nicht zurückdrehen.“ Buchungsplattformen im Internet sind Teil des Geschäfts geworden, auch für Hotels. Ohl ist aber zuversichtlich, dass sich die Politik dem Thema verstärkt annimmt.

Tatsächlich zeigen Beispiele, dass dem Primus unter den Internet-Vermittlern, Airbnb, der Wind stärker entgegenweht. So hat die Stadt München von dem Unternehmen gefordert, Auskunft zu Wohnungen zu geben, die insgesamt mehr als acht Wochen im Jahr für Feriengäste angeboten werden. Hintergrund ist der Verdacht der Zweckentfremdung. Bei dem, der seine Wohnung für mehr als acht Wochen im Jahr anbietet, liegt der Verdacht nahe, dass er das gewerblich betreibt. Die Antwort steht bislang noch aus, München hat aber schon ein Ordnungsgeld von 300 000 Euro angedroht.

Denselben Betrag fordert auch die spanische Stadt Palma de Mallorca vom Internetportal. Auf der Urlaubsinsel hat die Regierung Lizenznummern für Ferienwohnungen vergeben. Diese müssen auch auf der Internetseite angegeben werden. Ist das nicht der Fall, sind die Angebote illegal und müssen herausgenommen werden. Dem ist Airbnb aber nicht nachgekommen, daher die Bußgeldandrohung. So weit ist man in Kirchheim und Umgebung noch lange nicht, dafür ist das Angebot zu gering. Die Grünen-Fraktion im Kirchheimer Gemeinderat hat aber dennoch einen Antrag an die Stadtverwaltung gestellt, dass sie einmal aufführt, wie viele Wohnungen unter die Zweckentfremdungssatzung fallen würden. Dabei geht es nicht nur um touristische Vermietung, sondern auch um Brachflächen oder leerstehende Häuser. „Das ist das größere Problem und sollte angegangen werden, bevor man neue Wohngebiete auf der grünen Wiese erschließt“, sagt die Fraktionschefin im Gemeinderat, Sabine Bur am Orde-Käß. Zugesagt ist die Auswertung für das ersten Halbjahr 2019, noch vor der Gemeinderatswahl.