Kirchheim
Drogenprozess: Fünfeinhalb Jahre für den Haupttäter

Justiz Im Prozess gegen drei Rauschgiftdealer aus dem Landkreis hat das Stuttgarter Gericht jetzt die Urteile gefällt.

Wernau/Kirchheim. Wieder ist am Stuttgarter Landgericht ein Rauschgiftprozess zu Ende gegangen. Zwei Männer und eine Frau aus Deizisau und Kirchheim wurden wegen Drogenhandels zu Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und acht Monaten und fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Das Trio, gegen das die 14. Große Strafkammer am Landgericht Stuttgart seit November vergangenen Jahres verhandelte, hatte erst in der Schlussphase des Prozesses sich bereit erklärt, Angaben zu den Vorwürfen zu machen und gleichzeitig Geständnisse abzulegen. Mehrere Wochen lang hatten die Richter den Angeklagten klar gemacht, dass Geständnisse die beste Lösung sei. Schließlich seien die Beweise erdrückend, vor allem auch deshalb, weil ein ehemaliger Komplize im Zeugenstand über die „Geschäfte“ der Angeklagten berichtete.

Bewährung für Komplizin

So zogen es die beiden 22- und 36-jährigen Männer vor, alle Anklagepunkte einzuräumen, nachdem das Gericht auch darauf hingewiesen hatte, dass bei Geständnissen weitaus mildere Strafen verhängt werden könnten, als eigentlich vom Gesetz vorgegeben. Auch die wegen Beihilfe zum Drogenhandel mitangeklagte 37-jährige Freundin eines der Männer gab ihre Taten zu, wobei das Gericht zum Ergebnis kam, dass sie nur wegen Beihilfe schuldig sei und sie zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilte.

Nicht ganz so glimpflich kamen die beiden jungen Männer davon. Der Hauptbeschuldigte muss fünfeinhalb Jahre, sein Helfer zweidreiviertel Jahre hinter Gitter. Festgestellt wurde auf Grund der Geständnisse, dass zwischen März 2022 und Mai letzten Jahres knapp 50 Kilogramm Drogen im gesamten Landkreis durch die Angeklagten in den Handel kamen, mit Gewinnen im sechsstelligen Euro-Bereich. Aufgrund der Geständnisse entschied das Gericht allerdings auf eine zusätzliche Geldstrafe von nur 12 700 Euro.

Zudem beschlossen die Richter im gestrigen Urteil, den Hauptangeklagten zur Drogen-Entgiftung und Therapie in eine geschlossene Einrichtung einzuweisen. Der Aufenthalt wird allerdings auf die Strafzeit angerechnet. Vorher jedoch muss er ein Jahr und acht Monate der Haftzeit absitzen.

Mit diesem Urteil hat das Stuttgarter Landgericht einer Reihe von Rauschgiftdealern das Handwerk gelegt. Insgesamt sieben Beschuldigte mussten sich seit etwa zwei Jahren vor verschiedenen Strafkammern verantworten. Teilweise handelte es sich bei ihnen um Mittäter des jetzt verurteilten Trios. Ein weiterer Angeklagter aus dem Landkreis Esslingen wartet noch auf seinen Prozess. Bernd Winckler