Kirchheim
Ein Pflegeheim an der B 297?

Bebauungsplan In Kirchheim sollen „Südlich der Zementstraße“ rund 80 neue Wohnungen entstehen sowie ein neues Pflegeheim. Im Vorfeld gibt es aber noch etliche strittige Punkte zu klären. Von Andreas Volz

Grundlegende Entscheidungen brauchen Zeit: Deswegen hat der Kirchheimer Gemeinderat den ergänzten Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan „Südlich der Zementstraße“ vertagt und der Stadtverwaltung zahlreiche Hausaufgaben mitgegeben. Auf dem Areal zwischen Ziegelwasen und Umgehungsstraße sollen rund 80 neue Wohnungen entstehen. Außerdem ist an ein Pflegeheim gedacht, direkt an der Ecke Zementstraße / B 297. Vor allem dieses Pflegeheim hat für viel Diskussionsbedarf gesorgt - weil es die bisherigen Planungen stark tangiert.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Marc Eisenmann begrüßte grundsätzlich die Ansiedlung eines Pflegeheims - „wenn es denn kommt“. Wenn es aber nicht komme, sei der Bebauungsplan für diese Stelle mehr als problematisch: „Die Höhe verschattet die Gebäude auf der gegenüberliegenden Seite der Zementstraße.“ Sein Fazit: „Wir wollen ein Pflegeheim. Aber es sollte an der richtigen Stelle sein.“ Was er als Ersatzstandort vorschlug, war die andere Seite der Umgehungsstraße, die ja ebenfalls einer neuen Wohnbebauung zugeführt werden soll.

Kirchheims Chefplaner Gernot Pohl hält diesen Standort für ungeeignet - unter anderem weil die Pflegeheimbewohner durch die B 297 komplett von der Innenstadt getrennt wären. Die Umgehungsstraße wäre ein unüberwindliches Hindernis. Die Gefahr, dass anstelle eines Pflegeheims an der Zementstraße ein Wohngebäude in vergleichbaren Dimensionen entstehen könnte, sieht er nicht: „Da geht es ausschließlich um Anlagen für soziale oder gesundheitliche Zwecke. Kommt also das Pflegeheim zunächst nicht, darf dort auch nichts anderes entstehen.“

Die Verschattung und die Bundesstraße beschäftigten auch Reinhold Ambacher (Freie Wähler). Der Lärm entlang der B 297 sei ein großes Thema. Entgegenwirken lasse sich da nur mit Temporeduzierungen und Kontrollen. Außerdem empfahl er, die maximale Höhe des Pflegeheimgebäudes etwas zurückzunehmen.

Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Sabine Bur am Orde-Käß sieht in einem möglichen Pflegeheim an dieser Stelle „einen riesigen Gewinn für die gesamte Umgebung“. Allerdings bereitet ihr die Erschließung große Sorgen. Der Knotenpunkt Zementstraße / B 297 sei umzubauen. Vor allem solle auch der Baustellenverkehr nicht über die Obere Steinstraße führen.

Für Dieter Franz Hoff (CDU) hapert es vor allem an der Bürgerbeteiligung. Ob Verschattung oder Verkehrskonzept - die Themen hätten viel umfassender aufgearbeitet werden müssen, bevor man damit an die Öffentlichkeit geht: „Wir müssen hier noch grundlegende Dinge überdenken.“

Aus rechtlichen Gründen vertagen

Zum Verkehr in der Zementstraße sagte Gernot Pohl: „Da sind 450 Fahrzeuge innerhalb von 24 Stunden unterwegs. Das ist ein Zwanzigstel des Verkehrsaufkommens in der Henriettenstraße - auch wenn der subjektive Eindruck ein anderer sein mag.“ Unabhängig davon riet er aber zur Vertagung des Beschlusses, aus rechtlichen Gründen: „Wenn die Auslegung erfolgreich verläuft und der Gemeinderat trotz offener Punkte zustimmt, ist er an dieses frühzeitige Votum gebunden. Dann hat der Investor einen Anspruch auf eine Baugenehmigung, und zwar noch vor endgültiger Rechtskraft des Bebauungsplans.“

Um das zu verhindern, ergriff Marc Eisenmann die Initiative und stellte den Antrag auf Vertagung, dem das Gremium bei drei Enthaltungen zustimmte. Vor dem Beschluss wurden alle Punkte einzeln aufgezählt, die zu klären sind.

Zu überprüfen ist demnach die Verschattung von umliegenden Gebäuden zu verschiedenen Tages- und Jahreszeiten. Für den Standort des Pflegeheims sind mögliche Alternativen aufzuzeigen. Die Verkehrssituation ist zu analysieren, und dazu gehört auch die Frage der Ein- und Ausfahrten der Tiefgarage sowie nach der Zahl der Stellplätze - ebenso wie die Frage nach der Abwicklung des Baustellenverkehrs, der über die B 297 erfolgen soll.

Weitere offene Punkte: eine mögliche Kostenbeteiligung des Investors an der Verkehrsinfrastruktur; die Frage, ob für das Pflegeheim ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nicht besser wäre; ein Verbot von Schottergärten; eine Photovoltaik-Pflicht und eine Nahwärmeversorgung.