Kirchheim
Erleichterung über den Wegfall der Maskenpflicht im Unterricht

Corona Seit Montag dürfen Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte im Unterricht die Maske abnehmen. In Kirchheim kommen die Neuerungen gut an. Von Thomas Zapp

Freude, aber auch Bedenken herrschen derzeit unter Lehrern und Schülern. „Lernen funktioniert über Beziehungen“, sagt Marlon Lamour, designierter Schulleiter der Freihof-Realschule in Kirchheim. Er begrüßt es daher ausdrücklich, dass seit Montag im Klassenzimmer oder Betreuungsraum für die Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg keine Maskenpflicht mehr herrscht, wenn sie am Platz sind. Die Maskenpflicht gilt nur noch beim „Bewegen im Raum“. Und auch Lehrer dürfen mit dem gebotenen Abstand zur Schülerschaft den Mund-Nasen-Schutz abnehmen. Dass Lehrerverbände den Zeitpunkt als „ungünstig“ erachten, angesichts steigender Inzidenzzahlen gerade unter Schülern, weiß auch Marlon Lamour. „Aber in Bayern ist die Maskenpflicht im Unterricht schon seit 14 Tagen gefallen, ohne dass die Zahlen gestiegen sind“, sagt er. 

Ein „gemischtes Bild“ nimmt Lucia Heffner wahr. „Die Mehrheit empfindet es als Erleichterung, die Kommunikation wird ja deutlich einfacher“, sagt die Leiterin des Kirchheimer Schlossgymnasiums. Es gebe aber auch Kolleginnen und Kollegen, die immer noch eine FFP2-Maske im Unterricht tragen. Lucia Heffner hat bislang noch nicht wieder unterrichtet, wird aber weiterhin penibel auf Abstand achten, weniger aus Selbstschutz sondern weil nach wie vor viele Schülerinnen und Schüler ab zwölf ungeimpft seien. Auch wenn Lehrkräfte Schülergruppen bei der Gruppenarbeit unterstützten, ergo ihnen dabei näher kommen, werden sie wieder die Maske aufsetzen. Ansons­ten habe sie auch kein schlechtes Gefühl dabei, den Mund-Nasen-Schutz abzunehmen. „Ich denke, wenn man regelmäßig lüftet und Abstand hält, ist das kein Problem.“ Aber das freie Kommunizieren mit den Kindern und Jugendlichen sei ein echter Fortschritt.

„Schüler ohne Maske: Das ist eine tolle Geschichte“, freut sich Jochen Schade, Leiter der Max-Eyth-Schule. Es sei ein klarer Schritt nach vorne und sei richtig zum jetzigen Zeitpunkt. Die vereinzelten Kritiken von Lehrerverbänden macht er sich nicht zu eigen. „Wer diese Entscheidung trifft, macht es sich nicht leicht. Ich vertraue darauf, dass man sich ausführlich Gedanken gemacht hat“, sagt er. Eine größere Sorge hatte er, dass man jemanden nach Hause schicken musste, wenn er oder sie sich geweigert hätte, sich testen zu lassen. „Das war aber nicht der Fall.“ Überhaupt verhielten sich die meisten Schülerinnen und Schüler vernünftig. „Und wenn sie nun im Unterricht ohne Maske nebeneinander sitzen, die sich außerhalb des Schulgebäudes ohnehin näher kommen, dann ist das vertretbar“, sagt er. Denn außerhalb des Schulgeländes ist der Abstand von 1,50 Metern nicht garantiert, das weiß auch der Schulleiter. Er freue sich jedenfalls „gemeinschaftlich“ mit Schülern und Lehrern.

Einige Schüler müssen sich an die Neuerungen aber erst noch gewöhnen. So berichtet der Schüler einer siebten Klasse am Kirchheimer Ludwig-Uhland-Gymnasium, dass fast die Hälfte der Klasse noch eine Maske trägt. Über die Gründe habe man sich gar nicht ausgetauscht, erzählt er. Vielmehr hätten viele den Mund-Nase-Schutz aus reiner Gewohnheit aufgelassen und die neuen Möglichkeiten gar nicht auf dem Zettel gehabt. Auch wenn es an einigen Stellen noch hakt, werden die Lockerungen der Corona-Maßnahmen im Schulgebäude als ein weiterer Schritt zurück zur Normalität empfunden: Die Stimmung ist optimistisch an den Kirchheimer Schulen. Bislang sind die Lockerungen begrenzt. Auf den Gängen und anderen „Begegnungsräumen“, wie es in der Verordnung heißt, gilt die Maskenpflicht ohnehin weiter, ebenso für die Lehrkräfte im Lehrerzimmer.

Alarmstufe heißt: Maske wieder auf

Die Erleichterungen für Schüler und Lehrer können allerdings jederzeit zurückgenommen werden. Sollte die sogenannte „Alarmstufe“ ausgerufen werden, gilt die Maskenpflicht wieder generell im Klassenzimmer und im Betreuungsraum. Das ist der Fall bei einer Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge von 12,0 oder mehr oder wenn die Auslas­tung der Intensivbetten an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 390 erreicht oder überschritten hat. Ein weiterer Grund für die Aufhebung der Erleichterungen ist eine Infektion in der Klasse oder Betreuungsgruppe. Dann gilt für die Mitschülerinnen und Mitschüler sowie Lehrkräfte in dieser Klasse oder Gruppe eine Maskenpflicht im Klassen- oder Betreuungsraum für fünf Schultage, bei gleichzeitig täglicher Testung.