Kirchheim

Es reicht, wenn die Tür zuschnappt

Recht Muss ein Mieter zu bestimmten Zeiten die Tür abschließen? Gerichte sind verschiedener Ansicht. Der Mieterbund Esslingen-Göppingen klärt jetzt auf.

Laut dem Amtsgericht Stuttgart reicht ein Schnappschloss - so bleiben auch Fluchtwege offen.Foto: Mirko Lehnen
Laut dem Amtsgericht Stuttgart reicht ein Schnappschloss - so bleiben auch Fluchtwege offen. Foto: Mirko Lehnen

Gesetzlich gibt es kaum eine Pflicht zum Abschließen der Haustür. Im Mietvertrag oder in der Hausordnung kann nach Angaben des Deutschen Mieterbundes Esslingen-Göppingen aber geregelt werden, dass abends oder nachts die Haustür abgeschlossen werden muss. Das Landgericht Köln bestätigte kürzlich die Vorgabe einer Hausordnung, wonach der Erdgeschossmieter verpflichtet war, die Außentüren im Winter spätestens um 21 Uhr und im Sommer spätestens um 22 Uhr abzuschließen. Das Landgericht Köln sah auch keine unangemessene Benachteiligung darin, dass sich nur der Erdgeschossmieter um das Zusperren der Haustür kümmern muss, nicht auch die anderen Bewohner des Mehrfamilienhauses.

Muss die Haustür nachts zu sein?

Bei Streitigkeiten rund um das Abschließen der Haustür geht es jedoch nicht nur um die Frage, wer abzuschließen hat, sondern vor allem, ob die Haustür überhaupt abgeschlossen werden muss oder nicht. Laut dem Deutschen Mieterbund Esslingen-Göppingen prallen hier das Sicherheitsinteresse der Bewohner und die Notwendigkeit eines Fluchtwegs - zum Beispiel im Brandfall - aufeinander. Das Amtsgericht Hannover hält Regelungen, die das Abschließen der Haustür verlangen, für zulässig. Das Amtsgericht Frankfurt betont, dass der Vermieter aber nicht verpflichtet ist, für einen verschlossene Haustür zu sorgen, ein „Schnappschloss“ sei ausreichend.

Das Landgericht Frankfurt hat den Beschluss einer Wohnungseigentümerversammlung, die Haustür müsse von 22 bis 6 Uhr verschlossen sein, aufgehoben. Das Abschließen der Eingangstür führe zu einer erheblichen Gefährdung der Bewohner und ihrer Besucher. Durch das Abschließen der Haustür sei ein Verlassen des Gebäudes im Brandfall oder in einer anderen Notsituation nur möglich, wenn jeder einen Schlüssel dabei hat. Das schränke die Fluchtmöglichkeit erheblich ein, da es auf der Hand liege, dass gerade in Paniksituationen nicht jeder Bewohner oder Besucher einen Schlüssel griffbereit hat. Die abgeschlossene Haustür könnte sich als tödliches Hindernis erweisen.

Den unterschiedlichen Interessen der Hausbewohner werde am besten dadurch gedient, dass ein Haustürschließsystem installiert werde, das ein Verschließen des Hauseingangs zulässt und auf der anderen Seite ein Öffnen durch flüchtende Bewohner auch ohne einen Schlüssel ermöglicht. pm