Kirchheim

Fest- und Standbetreiber machen ihre Hausaufgaben

Nahrung Veranstalter müssen bei der Lebensmittelhygiene vielen Ansprüchen genügen. Die Lebensmittelüberwachung des Landratsamts gibt Tipps. Von Daniela Haußmann

Lieber durchgebacken als halb gar: Standbetreiber, die in der Festlessaison keine böse Überraschungen erleben wollen, sollten zu
Lieber durchgebacken als halb gar: Standbetreiber, die in der Festlessaison keine böse Überraschungen erleben wollen, sollten zu unbedenklichen Lebensmitteln greifen und sie sauber verarbeiten. Foto: Daniela Haußmann

Musik und jede Menge Spaß - Vereins- und Straßenfeste sind auch rings um die Teck nicht aus dem öffentlichen Leben wegzudenken. Knusprige Pommes, saftige Steaks und leckeres Backwerk locken Hunderte Besucher in die Fachwerkstadt und die umliegenden Ortschaften. Doch wer anderen bei Fleckenfest und Co. schöne Stunden bereiten will, muss viele Vorschriften einhalten. Die sind in einem Leitfaden zusammengefasst, den das baden-württembergische Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) herausgibt. Das 13-seitige Papier wurde im Februar überarbeitet.

Ob Kinder-, Straßen, Flecken-, Vereins- oder Schulfest - bevor es amüsant wird, müssen die Organisatoren erst mal kräftig anpacken. Wer sich bisher stöhnend und mit viel Aufwand durch den Auflagendschungel kämpfte, wird sich freuen, dass die wichtigste Änderung eine Erleichterung ist. Die Kennzeichnung von Allergenen und Zusatzstoffen ist nur noch für Lebensmittelunternehmer Pflicht.„Für alle anderen gilt: Sie müssen keine Angaben machen. Tun sie es trotzdem, dann muss die Auflistung - genau wie bei einem Lebensmittelunternehmer - auch stimmen“, führt Dr. Christian Marquardt aus, der beim Landratsamt Esslingen die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung leitet.

Wird durch eine fehlerhafte oder unvollständige Kennzeichnung jemand nachweislich krank, greift dem Experten zufolge bei Vereinen und Privatleuten zwar nicht das Lebensmittelrecht, im schlimmsten Fall können aber trotzdem strafrechtliche Konsequenzen die Folge sein. Werden keine Angaben gemacht, liegt es in der Verantwortung des Festbesuchers, nach Allergenen und Zusatzstoffen zu fragen. „Kann der Standbetreiber nicht garantieren, dass ein Lebensmittel frei von einer bestimmten Substanz ist, sollte er sicherheitshalber vom Verzehr abraten. Dann steht er rechtlich auf der sicheren Seite“, erklärt Christian Marquardt. Er betont aber, dass die Fest- und Standbetreiber im Landkreis Esslingen ihre Hausaufgaben machen.

Gemessen an der Zahl der Veranstaltungen, die rings um die Teck stattfinden, und der großen Menge an Speisen, die dabei über den Tresen wandern, gibt es laut Lebensmittelüberwachung relativ wenige Probleme. Das führt Marquardt auch auf die vom Landratsamt angebotenen Schulungen zurück, die eine gute Resonanz haben. Sie klären über das Infektionsschutzgesetz und wichtige Hygieneregeln im Umgang mit Nahrungsmitteln auf. Diskussionen gibt es häufig beim Kartoffelsalat. „Der muss - entgegen der Auffassung vieler Schwaben - kaltgestellt werden“, betont Christian Marquardt. „Abzuraten ist von Speisen, die rohe Eier enthalten. Hier sollte man auf pasteurisiertes Ei oder ein anderes Gericht zurückgreifen.“

Vorsichtig ist besser als Nachsicht. Kommt es zu gesundheitlichen Beschwerden, gehen bei der Lebensmittelüberwachung tatsächlich Meldungen ein. Die Experten müssen jedem Hinweis nachgehen. „Wenn viele Menschen, die alle das gleiche Fest besucht haben, über Beschwerden klagen, ist klar, dass die Ursache dort zu suchen ist“, sagt Christian Marquardt. Für solche Fälle können Standbetreiber von sämtlichen Speisen Rückstellproben aufbewahren. Die Anforderungen, denen die Proben genügen müssen, sind hoch und hängen von der Art der Lebensmittel ab. „Die Regelungen verunsichern erfahrungsgemäß mehr als dass sie nutzen“, urteilt der Fachmann. „Häufig sind die Proben wegen falscher Lagerung nicht mehr verwertbar.“ Deshalb ist es besser, unbedenkliche Lebensmittel und Gerichte auszuwählen, auf eine saubere Verarbeitung, eine lückenlose Kühlkette und optimale Hygienebedingungen zu achten.

Darüber hinaus bieten auf Festen und anderen Veranstaltungen wie Märkten Privatleute immer wieder selbst hergestellte Produkte an. Dazu zählen zum Beispiel Seifen, Tees oder Kräutermischungen. „Vielen ist nicht bewusst, dass sie mit den Waren, die sie anbieten, Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen, die in der Kosmetikverordnung festgeschrieben sind“, klärt Christian Marquardt auf. Oft übersehen Standbetreiber, dass sie beim Verkauf nicht einem Hobby nachgehen, sondern als Unternehmer zu behandeln sind. Gerade Neueinsteiger rät er, mit der Lebensmittelüberwachung Kontakt aufzunehmen und sich kostenlos zu informieren.

Ein Leitfaden enthält alle wichtigen Infos

Der überarbeitete Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten lässt sich auf der Seite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz herunterladen. Er enthält die seit Februar geltenden Änderungen zur Kennzeichnungspflicht sowie Informationen zur Zulassung eines Kaltwaschverfahrens für Geschirr, sofern es annehmbare Ergebnisse liefert. Darüber hinaus können Vereine Kontakt mit der Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Esslingen aufnehmen, um eine Hygieneschulung in Anspruch zu nehmen.

Zu finden ist der Leitfaden unter der Adresse https://mlr.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mlr/intern/dateien/publikationen/Bro_Leitfaden.pdf dh