Kirchheim

Feuerwerk ist nicht zu verbieten

Gallusmarkt Vom Privatgrundstück aus können Pyrotechniker ihr Handwerk auch weiterhin unbehelligt ausüben.

Feuerwerk
Symbolfoto Feuerwerk

Kirchheim. Seit vielen Jahren schon sorgt das Feuerwerk zum Abschluss von Gallus- und Märzenmarkt für große Diskussionen in Kirchheim, die äußerst kontrovers geführt werden: Die einen freuen sich an einem großartigen Spektakel - und die anderen ärgern sich darüber. War es anfangs noch der Lärm, der die Feuerwerksgegner im weiten Umkreis erschreckt und gestört hat, gehen die Argumente jetzt mehr in Richtung Umwelt-, Natur- und Klimaschutz. „Feinstaub“ ist das Stichwort, mit dessen Hilfe dem Feuerwerk zu Leibe gerückt werden soll.

So war es gedacht, so hatte es auch SPD-Stadtrat Andreas Kenner vor einigen Wochen eingebracht. Und so hat es die Stadtverwaltung an den Betreiber weitergegeben. Wie Oberbürgermeisterin Angelika Matt-Heidecker jetzt im Ausschuss für Bildung, Soziales und Bürgerdienste (BSB) erklärte, habe der Pyrotechniker dargelegt, dass in diesem Fall gar kein Feinstaub entsteht. Trotzdem habe die Stadt die Nutzung der Klosterwiese untersagt, auf der das Feuerwerk jahrelang stattgefunden hatte. Mehr habe die Stadt aus rechtlichen Gründen nicht tun können. Es gibt keine weitere juristische Handhabe gegen das Feuerwerk.

Die Feuerwerksgegner, die von den juristischen Auseinandersetzungen nichts wussten, haben sich am Montag sicher gewundert über das Spektakel, das wie gewohnt um 20 Uhr über die Bühne ging. Wie war das möglich? Die Klosterwiese als städtisches Grundstück durfte zwar nicht genutzt werden. Aber es geht auch ohne diese Grünfläche. Das Feuerwerk war auf dem Dach der Gaststätte „Ziegelwasen“ installiert worden, wie die Oberbürgermeisterin weiter ausführte. Die Stadt konnte dagegen nicht vorgehen. Anderenfalls wäre der Pyrotechniker in seiner Berufsausübung beeinträch­tigt worden. Andreas Volz