Kirchheim

Freispruch gefordert, Schuldspruch kassiert

Prozess Der ehemalige Fahrzeug-Unternehmer aus Kirchheim muss für fünf Jahre in das Gefängnis.

Gericht
Symbolbild

Kirchheim. Ein 46-jähriger ehemaliger Unternehmer des Kraftfahrzeuggewerbes aus Kirchheim mit Esslinger Ableger muss wegen Untreue in 140 Fällen sowie wegen Insolvenz- und Konkursverschleppung fünf Jahre ins Gefängnis. Die Wirtschaftsstrafkammer des Stuttgarter Landgerichts stellte nach wochenlangem Prozess die Schuld des Mannes fest, obwohl dieser beteuerte, unschuldig zu sein.

In dem Verfahren vor der 11. Großen Strafkammer ging es um unberechtigte Entnahmen des Angeklagten aus seinem Kirchheimer Unternehmen, das sich mit dem Verkauf und Leasing-Vermietung gebrauchter Luxusfahrzeuge befasste. Bereits im Januar des Jahres 2017 war der Angeklagte zahlungsunfähig und hätte Insolvenz anmelden müssen. Stattdessen entnahm er unberechtigterweise für sich selbst Gelder aus dem Unternehmen in Höhe von gut 1,1 Millionen Euro.

Von diesen Untreuevorwürfen haben die Stuttgarter Wirtschaftsrichter zugunsten des 46-Jährigen einen großen Teil eingestellt, sodass letztlich ein effektiver Schaden in Höhe von 489 000 Euro entstanden ist. Dennoch habe der Angeklagte Fahrzeugbestellungen vornehmlich im europäischen Ausland gegen Vorauszahlungen versprochen, ohne allerdings zu liefern. Das Gericht geht von insgesamt 140 Fällen aus.

Fünfeinhalb Jahre Haft hatte am gestrigen letzten Verhandlungstag der Staatsanwalt gegen den 46-Jährigen beantragt. Der Verteidiger hingegen versuchte die Stuttgarter Richter von der Unschuld des Angeklagten zu überzeugen, indem er die Geldentnahmen aus dem Firmenkonto dem damaligen Geschäftsführer anlastete. Er hatte wegen mangelnden Tatnachweises Freispruch und Haftentlassung gefordert.

Dem kamen die Richter jedoch nicht nach. Der Angeklagte sei es gewesen, der als faktischer Geschäftsführer alle Fäden in der Hand hielt und für alles verantwortlich zeichnet. Der Eigennutz, den der Angeklagte bestritten hatte, sei nachgewiesen. Auf die Rolle seines Geschäftsführers, den der 46-Jährige im Streit im Juli 2017 gefeuert, ihn aber im August mangels eines neuen Bewerbers wieder eingestellt hatte, käme es bei der Feststellung der Schuld nicht an. Obendrein sei sein Geschäftsführer nichts anderes gewesen, als ein Angestellter, der zuweilen für das Besorgen der Getränke zuständig war. Der Verteidiger will gegen das Urteil in Revision gehen.Bernd Winckler