Kirchheim

Für Schüler gelten neue Covid-Regeln

Corona Laut Mitteilung der Stadt gelten ab sofort veränderte Regeln für Minderjährige. Auch die Quarantäne ist neu geregelt. 

Symbolbild

Kirchheim. Jugendliche, die noch nicht vollständig immunisiert sind, haben nur noch bis zum 31. Januar in der Schulzeit über den Schülerausweis und in der Ferienzeit mit einem tagesaktuellen Antigen-Schnelltest Zutritt zu öffentlichen Einrichtungen. Dabei ist zu beachten, dass der Schülerausweis in der verkürzten Schulwoche vor Weihnachten von Montag, 20. Dezember, bis Mittwoch, 22. Dezember, nur dann als Nachweis gilt, wenn in den drei Schultagen mindestens zwei Schultests erfolgen. Ist das der Fall, haben diese Tests bis einschließlich Sonntag, 26. Dezember, Gültigkeit.

Nach dem zweiten Weihnachtsfeiertag gelten die vor Weihnachten werktags gemachten Tests für Schülerinnen und Schüler nicht mehr. Das bedeutet: Bis zum Schulbeginn im neuen Jahr ist für die Mädchen und Jungen ein separater Testnachweis notwendig, wenn sie beispielsweise ins Res­taurant wollen.

Die Regelung basiert auf der Corona-Verordnung. Darin ist festgelegt, dass Schülerinnen und Schüler, die sich für den Schulbesuch regelmäßig testen und noch nicht volljährig sind, Einrichtungen, wie etwa Läden oder Wirtschaften, nur dann besuchen dürfen, wenn sie keine Symptome aufweisen. Diese Regel gilt auch dann, wenn eigentlich nur immunisierten Personen der Zugang erlaubt ist. Zumeist gilt der Schülerausweis als das notwendige Ausweisdokument. 

Neue Regeln für Quarantäne

Zum Mittwoch, 15. Dezember, wurde die Corona-Verordnung hinsichtlich der Quarantäne-Regelungen geändert. Jetzt gilt: Wer positiv getestet wurde, muss sich für zehn Tage isolieren. Als Startdatum gilt der Tag, an dem die Erkrankung erstmals nachgewiesen wurde. Kontaktpersonen müssen sich von nun an einheitlich 14 Tage zurückziehen.

Ein „Frei-Testen“ ist frühes­­tens ab dem siebten Tag der Isolation möglich, ein Schnelltest reicht in diesem Fall aus. Positiv Getestete können sich jedoch nur dann freitesten, wenn sie geimpft sind. Wer sich mit der Virusvariante Omikron infiziert hat, ist vom „Frei-Testen“ ausgeschlossen und kann die Quarantäne nicht verkürzen. Schülerinnen und Schüler sowie Kita-Kinder betrifft diese neue Regel nicht: Haben sie sich angesteckt, gelten die Isolationsregeln für Kontaktpersonen. pm