Kirchheim

Geflügelpest: Alle Hühner müssen drinnen bleiben

Symbolfoto

Kreis Esslingen. Aufgrund weiterer Fälle von Geflügelpest hat das Landratsamt Esslingen die sogenannte Aufstallungspflicht auf den gesamten Landkreis erweitert. Geflügel darf in den nächsten Wochen nur noch in geschlossenen Ställen oder in einem Freilauf gehalten werden, der sicher vor dem Kontakt mit Wildvögeln schützt. In einem 500 Meter breiten Korridor zu beiden Seiten des Neckars muss Geflügel bereits seit dem 10. Februar in Ställen gehalten werden, nachdem in der Neckarschleuse bei Deizisau Möwen entdeckt worden waren, die an der Vogelgrippe verendet waren.

Bei einer in Oberesslingen aufgefundenen Möwe hat das Untersuchungsamt in Fellbach nun ebenfalls Vogelgrippeviren festgestellt. Proben einer weiteren Möwe befindet sich noch in der Abklärung. Zudem melden benachbarte Landkreise weitere Fälle in unmittelbarer Nähe zur Kreisgrenze. Vor diesem Hintergrund muss zwischen Schurwald und Albtrauf von einer steigenden Infektionsgefahr für Wildvögel und Geflügel ausgegangen werden. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt im Landratsamt Esslingen erweitert die Aufstallungspflicht für Geflügel mit Allgemeinverfügung vom 24. Februar entsprechend auf das gesamte Kreisgebiet.
Die Maßnahme, die zur Eindämmung der Vogelgrippe beitragen soll, ist zunächst bis zum 31. März befristet. Sie betrifft etwa 1700 Geflügelhaltungen im Landkreis Esslingen, von großen landwirtschaftlichen Betrieben bis zu den privaten Kleinsthaltungen. Zu den Tieren, die vor einer Ansteckung geschützt werden müssen, gehören neben Hühnern auch Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse, Strauße, Emus und Nandus. pm