Kirchheim

Gerechte Lösung für die Wahl

Politik Regierungsfraktionen legen Gesetzentwurf zu Wahl- und Stimmrecht von Menschen mit Behinderung vor.

Kirchheim. Die Regierungsfraktionen in Baden-Württemberg haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf zum Wahl- und Stimmrecht von betreuten Menschen mit Behinderung für die Kommunalwahl am 26. Mai vorgelegt.

Die beiden Landespolitiker der Fraktionen Grüne und CDU Andreas Schwarz und Karl Zimmermann erklären dazu in einer Pressemitteilung: „Unser Gesetzentwurf sieht vor, dass Menschen mit einer Behinderung, für die ein Betreuer bestellt ist, künftig bei Gemeinderatswahlen, Kreistagswahlen und Bürgermeisterwahlen ebenfalls wählen dürfen sowie bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden ebenfalls abstimmen dürfen.“

Andreas Schwarz und Karl Zimmermann weiter: „Wir haben uns in der grün-schwarzen Koalition darauf verständigt, dass wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten, um die verfassungsrechtlichen Fragen in der Landesgesetzgebung berücksichtigen zu können.“ Es sei im Interesse dieser Gruppe von Menschen mit Behinderung, dass das Wahlrecht sicher und zweifelsfrei ausgestaltet werde. Die Entscheidung aus Karlsruhe sei spät gekommen, aber mit klarem Signal: Die pauschalen Wahlrechtsausschlüsse sind verfassungswidrig. Mit der Übergangsregelung solle jetzt rechtzeitig eine pragmatische und gerechte Lösung für die anstehenden Kommunalwahlen auf den Weg gebracht werden. Allerdings sei eine baden-württembergische Insellösung alles andere als ideal. Wichtig sei jedoch, dass man einen Weg gefunden habe, um diesen Menschen das Stimmrecht bei den Kommunalwahlen doch noch zu ermöglichen. Eine Anpassung der Rechtsgrundlagen im Bund müsse aber zwingend zeitnah folgen. pm