Kirchheim

Gesetzliche Regelungen zum Tuning

Kritisch ist das Tuning dann, wenn die Maßnahme zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt. Dies ist dann der Fall, wenn der Umbau die Fahrzeugart verändert – etwa, wenn der Pkw zum Wohnmobil wird – wenn sich durch das Tuning das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert, und wenn durch die Maßnahme eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist. Dies ist etwa dann der Fall, wenn es um Veränderungen an der Bremsanlage, der Lenkung, bei den Reifen und am Fahrwerk geht oder um tragende Teile.

Eine Änderungsabnahme nach Paragraf 19 (3) StVZO ist nur dann möglich, wenn die Teilegenehmigungen oder Teilegutachten vorliegen. Zu den Teilegenehmigungen gehören die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), die Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) und Genehmigungen nach dem EG-Recht (EG-Typgenehmigungen). Teilegenehmigungen sind auch Genehmigungen nach speziellen Regelungen, wie etwa die ECE-Regelung. Im Teilegutachten (TGA) ist nach Angaben des GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung) festgehalten, ob nach dem bestimmungsgemäßen Ein- oder Anbau eines Zubehörteils der Wagen den Vorschriften entspricht. Erstellt wird das TGA von beim KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) akkreditierten und darauf spezialisierten Prüfinstituten und Prüflaboratorien.

Informationen zum sicheren Tuning gibt es auch bei „Tune it! Safe!“, einer Initiative gegen unseriöses Tuning. cw