Kirchheim

Gutgläubige Anleger geprellt

Prozess Kirchheimer Vermögens-Beratungsgesellschaft soll Kunden um über 300 000 Euro betrogen haben.

Gericht
Symbolbild

Kirchheim. In den Jahren 2010 bis 2012 sollen die vier Angeklagten Fonds-Anlagen mit einem garantierten Jahres-Ausschüttungssatz von 6,5 Prozent angeboten haben. Etliche Anleger ließen sich von den überdurchschnittlichen Gewinnerwartungen verlocken und müssen ihre Anlagen jetzt abschreiben: 332 650 Euro sind verschwunden und wurden von den Angeklagten, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, für private Anschaffungen verwendet (wir berichteten).

Zu Beginn des gestrigen dritten Verhandlungstags beantragte der Verteidiger des 43-jährigen Mit-Geschäftsführers der Kirchheimer Unternehmens- und Vermögen-Beratungsgesellschaft, das Verfahren auszusetzen. Sein Mandant könne krankheitsbedingt dem Prozess nicht folgen. Der daraufhin vom Gericht zurate gezogene medizinisch-psychiatrische Sachverständige bescheinigte dem Angeklagten zwar, dass dieser psychisch schwer angeschlagen sei, aber keineswegs verhandlungsunfähig. Allerdings müsse man ihm regelmäßig längere Verhandlungspausen zugestehen.

Der erste Zeuge, der bei den Angeklagten eine hohe Geldsumme in Erwartung eines überdurchschnittlichen Gewinns angelegt hatte, ist am gestrigen dritten Verhandlungstag vernommen worden. Der 54-jährige Kirchheimer Architekt sagte aus, er habe damals den 42-jährigen Hauptangeklagten in Kirchheim kennengelernt, weil er für dessen Beratungsgesellschaft eine Broschüre erstellen sollte. Ihm seien dann die Finanzprodukte erklärt und als „Factoring-Geschäfte“ angepriesen worden. Dabei werden die Forderungen eines Unternehmens übertragen. Die zu erwartenden Renditen hätten ihn und seinen Vater bewogen, 140 000 Euro aus einem Immobilienverkauf anzulegen. Das Geld ist ein Teil jener 332 650 Euro, die seitdem verschwunden sind.

Auf Risiko hingewiesen

Zumindest einer der Angeklagten hat nach der Aussage des Zeugen die Chance, mit einem blauen Auge davonzukommen. Er soll derjenige gewesen sein, der die Anleger vor einem hohen Risiko bei den Geldgeschäften gewarnt hat. Er hätte deutlich gesagt, dass möglicherweise das angelegte Geld verloren sein könnte.

Die 16. Wirtschaftsstrafkammer des Stuttgarter Landgerichts hat noch weitere Verhandlungstage angesetzt, um weitere Zeugen zu hören, die ihre Geldanlage verloren haben. Allerdings wird sich die Verfahrensdauer deutlich erhöhen, da wegen der Krankheit des Angeklagten das Gericht immer wieder längere Erholungspausen für ihn einlegen muss. Ein Urteil ist demnach noch in weiter Ferne. Bernd Winckler