Kirchheim

„Ich kann es jetzt leider nicht mehr rückgängig machen“

Anschlussunterbringung Durch die Untätigkeitsklage der Bürgerinitiative gerät die Stadt Kirchheim in die Defensive.

Die ersten Unterkünfte sind fast bezugsfertig, aber über das Kirchheimer Bürgerbegehren zur Anschlussunterbringung ist immer noc
Die ersten Unterkünfte sind fast bezugsfertig, aber über das Kirchheimer Bürgerbegehren zur Anschlussunterbringung ist immer noch nicht endgültig entschieden.Foto: Carsten Riedl

Kirchheim. Das Bürgerbegehren zur dezentralen Anschlussunterbringung von Flüchtlingen in Kirchheim war eigentlich seit Ende Juni vergangenen Jahres vom Tisch: Auf Empfehlung der Stadtverwaltung hatte es der Gemeinderat für unzulässig erklärt, und zwar aus drei Gründen, wie Oberbürgermeisterin Angelika Matt-Heidecker jetzt noch einmal rekapitulierte: wegen der „inhaltlichen Unbestimmtheit“ und weil ein „vollzugsfähiger Inhalt“ ebenso fehlte wie ein „Vorschlag zur Deckung der Mehrkosten“. Damit war das Begehren vorerst abgelehnt und führte eben nicht zu einem Bürgerentscheid.

Dass sich Stadtverwaltung und Gemeinderat nun weiterhin mit dem Thema befassen müssen, liegt einerseits an den Initiatoren des Bürgerbegehrens, die Widerspruch gegen den formellen Ablehnungsbescheid eingelegt haben. Andererseits liegt es aber auch an der Stadtverwaltung selbst, weil diese den Widerspruch zu lange hatte liegen lassen, wie Angelika Matt-Heidecker gestehen musste: „Über den Widerspruch entscheidet zwar das Regierungspräsidium. Aber die Verwaltung hat nicht innerhalb der notwendigen Zeit an das Regierungspräsidium berichtet.“

Deswegen hat die Bürger­initiative eine Untätigkeitsklage gegen die Stadt Kirchheim nachgeschoben (wir berichteten). Eine solche Klage sei juristisch zwar „nicht unüblich“. Aber trotzdem musste Angelika Matt-Heidecker zugeben, dass diese Klage sich politisch negativ auswirke - „weil es innerhalb einer Abteilung der Verwaltung ein Versäumnis gab“. Deutlich zerknirscht, fügte sie noch hinzu: „Es ärgert mich sehr, dass es deshalb zu dieser Klage kommen konnte. Aber ich kann es jetzt leider nicht mehr rückgängig machen.“

Jedenfalls muss die Stadtverwaltung dem Regierungspräsidium einen Bericht über den Widerspruch zukommen lassen. Eigentlich müsste dann das Regierungspräsidium eine Entscheidung treffen. Nun wird sich aber auch das Verwaltungsgericht Stuttgart mit dem Widerspruch befassen, wenn es über die Untätigkeitsklage gegen die Stadt entscheidet.

Um den Bericht der Verwaltung ans Regierungspräsidium zu untermauern, hat der Gemeinderat jetzt seinen Beschluss vom Juni bekräftigt, und zwar ohne Gegenstimmen. Dem Widerspruch soll folglich nicht abgeholfen werden. Das hatte der Finanz- und Verwaltungsausschuss so vorgeschlagen - „nach langer Auseinandersetzung“. Zur Bitte des CDU-Fraktionsvorsitzenden Dr. Thilo Rose, die zweite Runde des runden Tisches nun zeitnah einzuläuten, sagte die Oberbürgermeisterin: „Den Termin haben wir bereits, die Einladungen gehen diese Woche noch raus.“Andreas Volz