Kirchheim

Im Februar fallen vorerst keine Gebühren an

Betreuung Fraktionsvorsitzende und Kirchheimer Verwaltung wollen Schließtage in Kitas und Schulen verrechnen.

Symbolbild Kinder, Kinderbetreuung
Für die Notbetreuung fallen Gebühren an. Für alle anderen wird der Februar erstmal nicht berechnet. Symbolbild

Kirchheim. Bund und Länder haben am Dienstag entschieden, die Lockdown-Maßnahmen bis zum 14. Februar zu verlängern. Wenn die Infektionslage es erlaubt, sollen laut Mitteilung der Stadtverwaltung Kirchheim die Schulen und Kitas in Baden-Württemberg aber nach Möglichkeit ab dem 1. Februar schrittweise wieder öffnen. Kultusministerin Susanne Eisenmann will ein Konzept ausarbeiten, über das auf Landesebene kommende Woche entschieden werden soll.

Die Notbetreuung an Kitas und Schulen bis zur siebten Klasse ist zunächst bis 31. Januar gewährleistet. Ob und in welcher Form sie in den Februar hinein verlängert wird, hängt vom weiteren Vorgehen der Landesregierung ab. Nach wie vor gilt, dass die Eltern bei der Arbeit unabkömmlich sind und dies von ihrem Arbeitgeber auch bescheinigt bekommen. Betroffene Eltern müssen sich direkt an ihre jeweilige Einrichtung wenden. „Uns ist bewusst, dass viele Eltern auf Notbetreuung angewiesen sind“, erklärt Michaela Göhler-Bald, Leiterin der Abteilung Bildung bei der Kirchheimer Stadtverwaltung. „Wir appellieren jedoch dringend an alle Eltern, möglichst wenige Kinder in die Notbetreuung zu schicken, um so weiter Kontakte zu reduzieren.“

Notbetreuung kostet Geld

In Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden des Gemeinderats hat die Stadtverwaltung entschieden, dass die Kindergartengebühren für den Monat Februar zunächst ausgesetzt werden, um die Schließung im Januar zu verrechnen. Da die Schließung nun eventuell auch den Februar betreffen kann, müssen das Gremium und die Verwaltung voraussichtlich Mitte Februar neu beraten, wie mit den März-Gebühren umgegangen wird. Über einen Gebührenerlass wird der Gemeinderat entscheiden.

Die Stadtverwaltung betont allerdings, dass die Aussetzung der Gebühren nur für diejenigen Kinder erfolgt, die tatsächlich keine Notbetreuung in Anspruch nehmen. Wer sein Kind in die Notbetreuung schickt, muss hierfür auch bezahlen. Diese Gebühren können laut Stadtverwaltung wegen der individuellen Inanspruchnahme verschiedener Tage jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt berechnet werden. pm

5 Betroffene Eltern können sich an die Kirchheimer Stadtverwaltung wenden, per Mail an bildung@kirchheim-teck.de oder telefonisch unter 0 70 21/50 24 95