Kirchheim

Immobilienmarkt bleibt angespannt

Ottmar Wernicke spricht über Eigentum

„Die Wohnungseigentümergemeinschaft – wie funktioniert das eigentlich?“ – über dieses Thema informierte Haus und Grund Kirchheim.

Kirchheim. Rund 60 Interessierte kamen zur Infoveranstaltung von Haus und Grund Kirchheim ins Gewölbe der Volksbank Kirchheim-Nürtingen, um sich über das Thema Wohnungseigentümergemeinschaft zu informieren. Ottmar Wernicke, Geschäftsführer des Landesverbandes Haus und Grund Württemberg, referierte kurzweilig und anschaulich, indem er das Thema anhand zahlreicher Beispiele erklärte. Reinhard Spieth, Erster Vorsitzender von Haus und Grund, wies auf die rechtliche Komplexität hin.

In seinem Grußwort zeigte der Leiter der Immobilienabteilung der Volksbank Kirchheim-Nürtingen, Friedrich Lebküchner, die Entwicklungen im Immobilienmarkt in der Raumschaft Kirchheim und Nürtingen anhand des aktuell erschienenen Wohnungsmarktberichts der Volksbank Kirchheim-Nürtingen und des Instituts für innovatives Wohnen auf. Während die Immobilien auch 2015 im Wert leicht gestiegen sind, gibt es bei der Entwicklung der Mieten keine signifikanten Steigerungen, in Kirchheim sogar einen leichten Rückgang.Kirchheim ist nicht von der Mietpreisbremse betroffen.

Der Immobilienmarkt bleibt nach wie vor angespannt, da es immer mehr Singlehaushalte gibt. Zudem ist der Kreis Esslingen eine wirtschaftlich prosperierende Region, sodass Menschen aus anderen Regionen in den Kreis kommen. Durch die Flüchtlinge verschärft sich die angespannte Situation zusätzlich. Eine Entlastung verspricht sich Friedrich Lebküchner in Kirchheim unter anderem durch die Erschließung des Steingau-Areals.

Auf eines der schwierigsten Themen des Immobilienrechts, die Regelungen, die bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft Anwendung finden, ging Ottmar Wernicke ein. Das Wohnungseigentümergesetz sieht dabei eine Aufteilung vor in Sondereigentum, das dem Eigentümer alleine gehört, und dem Gemeinschaftseigentum, das allen Eigentümern der Wohnanlage gemeinsam in Form von Bruchteilen gehört. In der Teilungserklärung wird festgelegt, was alleiniges Sondereigentum ist und wie hoch der jeweilige Anteil am Gemeinschaftseigentum ist. In der Gemeinschaftsordnung werden die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander geregelt. Zum Gemeinschaftseigentum gehören zum Beispiel Flure, Dach, Fenster, Haustüren und Schließanlage. Auch bei Veränderungen, die die Wohnungsanlage optisch dauerhaft verändern, müssen die Wohnungseigentümer zustimmen. Holt ein Wohnungseigentümer die Erlaubnis der anderen nicht ein, ist er unter Umständen zum Rückbau und zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verpflichtet. Als Beispiel nannte Ottmar Wernicke einen Wintergarten, den ein Wohnungseigentümer in einer Wohnungsanlage an seine Wohnung anbaute, ohne die Zustimmung einzuholen. Der Wintergartenbauer ist am Ende dazu verpflichtet worden, ihn wieder abzureißen, da dadurch der optische Eindruck der Wohnanlage dauerhaft verändert worden ist.

Wernicke legte auch die Unterschiede zwischen Instandhaltung, Instandsetzung, modernisierender Instandsetzung, Modernisierung und baulicher Veränderung sowie die dafür jeweiligen Stimmenmehrheiten anschaulich dar. Darüber entscheidet die Wohnungseigentümerversammlung, die mindestens einmal pro Jahr einzuberufen ist. Es dürfen grundsätzlich nur diejenigen daran teilnehmen, die als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind. Nach einem Beschluss, den die Versammlung gefasst hat, hat ein Miteigentümer einen Monat Zeit, diesen bei Gericht anzufechten.

Im Anschluss an seinen kurzweiligen Vortrag beantwortete Landesgeschäftsführer Ottmar Wernicke noch die zahlreichen Fragen der Anwesenden. ps