Kirchheim
In der Bohnau entstehen acht neue Reihenhäuser

Wohnungsbau Der Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan „Hungerbrünnele“ ist gefasst.

Kirchheim. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Hungerbrünnele“ in Kirchheim dürfte eher unter den Begriff „Arrondierung“ fallen als unter den Begriff „Innenverdichtung“ fallen. Das Prinzip, das dahintersteckt, ist aber in etwa dasselbe: Es geht darum, ein brachliegendes Grundstück, das bereits erschlossen ist, zu nutzen, um dort Wohnraum zu erstellen. 

Im konkreten Fall geht es um ein nahezu trapezförmiges Grundstück nahe der Straße „Beim Hungerbrünnele“ in der Bohnau. Das Grundstück liegt direkt an der Tannenbergstraße, nordwestlich von der Fläche, auf der während der ICE-Baustellenzeit die Wohncontainer standen. Und tatsächlich würde die Bebauung an dieser Stelle eine Siedlungslücke im Randbereich schließen.

Das planungsrechtliche Problem besteht bislang darin, dass das Grundstück als Gartenland ausgewiesen ist. Abhilfe soll deshalb der vorhabenbezogene Bebauungsplan schaffen, für den der Ausschuss für Infrastruktur, Wohnen und Umwelt nun den Auslegungsbeschluss gefasst hat.

Der Plan sieht vor, dass dort insgesamt acht Reihenhäuser entstehen sollen – drei davon vorne an der Tannenbergstraße, die anderen fünf direkt dahinter, in zweiter Reihe, weil das Grundstück sich nach hinten verbreitert. Die Stellplätze sind für die vordere Reihe direkt an den Häusern vorgesehen, für die hintere Reihe dagegen gesammelt an der südöstlichen Ecke des Grundstücks.

Gernot Pohl, Leiter der Abteilung für Städtebau und Baurecht innerhalb der Kirchheimer Stadtverwaltung, erklärte im Ausschuss, dass die acht Häuser seiner Meinung nach „am Markt sicher gut gehen“ werden. Der Antrag des Investors liege vor, und die Verwaltung sehe „keinen Grund, uns an dieser Stelle der Weiterentwicklung des Wohnungsbaus entgegenzustellen“.  Andreas Volz