Kirchheim

In der Innenstadt darf nicht geböllert werden

Silvester Zum Schutz des Fachwerks untersagt die Kirchheimer Verwaltung Feuerwerk im historischen Stadtkern.

Mit Schildern weist die Stadt Kirchheim auf das Feuerwerks-Verbot in der Innenstadt hin. Foto: pr

Kirchheim. Nur noch wenige Tage, dann wird das Jahr 2023 mit Böllern und Raketen willkommen geheißen. In der historischen Innenstadt von Kirchheim bleibt Feuerwerk jedoch auch in diesem Jahr tabu. Das teilt die Stadtverwaltung nun kurz vor dem Jahreswechsel mit. „Wegen der Brandgefahr für die geschichtsträchtigen Fachwerkhäuser ist das Abbrennen von Feuerwerk innerhalb des Alleenrings verboten“, erklärt Pressesprecher Robert Berndt. Doch auch außerhalb der historischen Altstadt dürfen in unmittelbarer Nähe zu Fachwerkhäusern keine Böller, Raketen oder Feuerwerksbatterien abgebrannt werden.

Die entsprechende Regelung des Paragrafen 23 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz verbietet das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen. Hierzu gehört insbesondere die historische Kirchheimer Altstadt innerhalb des Alleenrings. Neben Sicherheit und Gesundheit geht es um den Schutz und die Erhaltung unwiederbringlicher, historischer Bausubstanz. Aus diesem Grund weist die Kirchheimer Stadtverwaltung jedes Jahr aufs Neue auf dieses wichtige Thema hin. Weiter wird in der Mitteilung betont, dass Verstöße gegen das gesetzliche Feuerwerksverbot Ordnungswidrigkeiten darstellen, die mit einem Bußgeld geahndet werden können.

Um auf das Feuerwerksverbot innerhalb des Alleenrings aufmerksam zu machen, werden deutlich sichtbare Hinweisschilder an den Eingängen zur Innenstadt platziert. Somit soll für alle ein sicherer Start ins neue Jahr gewährleistet werden. pm