Kirchheim
Inklusive Wahl: „Unsere Meinung zählt genauso viel“

Gleichberechtigung Am Sonntag dürfen erstmals auch alle Menschen mit einer geistigen Behinderung ihre Stimme für den Bundestag abgeben. Von Julia Nemetschek-Renz

Die CDU ist aber ein großer Haufen, die finden wohl viele gut!“ Marvin Schwarz staunt und schaut sich die Sitzverteilung im Bundestag noch einmal genau an. Dunkelblond und schlank ist er und sitzt zwischen seinen Freunden Aaron und Ruben ganz vorn in der ersten Reihe des Wahlseminars der Lebenshilfe Kirchheim. Die drei kennen sich schon seit dem Kindergarten, sind 20 Jahre alt und gleich dürfen sie zum ersten Mal den Bundestag wählen.
Politikwissenschaftlerin Enora Mosesku leitet das Wahlseminar – 18 Menschen mit einer geistigen Behinderung sind am Sonntag vor der Wahl ins Zentrum für Familie und Selbsthilfe ins Steingau-Quartier gekommen. Sie haben alles gelernt zu Fraktion und Koalition, Erst- und Zweitstimme, Parteien und Bundestagskandidaten und immer wieder darüber diskutiert, was die Demokratie eigentlich ausmacht. Markus Grözinger lebt im „Ambulant Unterstützten Wohnen“ und erzählt, dass seine Mutter im Dritten Reich groß geworden sei. „Da durfte nur einer bestimmen, und das war gar nicht gut“, sagt er. Ihm mache das Wählen große Freude. Und als er noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen hatte, ist er gleich zum Rathaus gelaufen und hat sie sich geholt. „Das lag nur daran, dass ich umgezogen bin!“ Er lächelt und zeigt stolz den Brief vom Wahlamt. „Wenn man nicht wählt, darf man auch nicht schimpfen“, findet er. „Auch, wenn man denkt, die Politiker machen nix, die müssen schon eine Zeit miteinander reden und den anderen auch anhören, das ist sonst keine Demokratie.“

Hinter ihm sitzt Arthur Neidich. Er wohnt im Lebenshilfe-Wohnheim in der Saarstraße. Auch er hat Briefwahl beantragt. Die Unterlagen liegen vor ihm auf dem Tisch. Arthur Neidich sitzt im Rollstuhl und wünscht sich mehr Barrierefreiheit, auch in der Sprache. „Die Parteiprogramme sind manchmal schwer zu verstehen für mich. Obwohl ich schon Fremdwörter verstehe. Da sollte mehr mit Bildern und Zeichensprache gearbeitet werden.“ Und er hat noch eine Idee: „Es wäre gut, wenn Menschen mit Behinderung auch selbst Politiker werden könnten, denn die können unsere Probleme am besten erklären.“

Lukas Lendl ist mit 17 Jahren der jüngste Teilnehmer. Er ist auf dem Berufskolleg in Winnenden, einem Internat der Paulinenpflege. Wählen darf er noch nicht, aber für Politik interessiert er sich schon lange. „Ich bin für das Wahlrecht mit 16. Der Umweltschutz ist mir sehr wichtig und Familien mit Mama und Mama finde ich normal. Es ist doch einfach nur wichtig, dass das Kind glücklich ist.“ Und wie findet er es, dass Menschen mit Behinderung jetzt alle wählen dürfen? „Menschen mit Behinderung haben genauso eine Meinung wie alle Menschen auch. Und die Meinung ist nicht weniger wert, weil es genauso Menschen sind.“

Wählen ist Geheimsache

Jetzt wird endlich gewählt. Lächelnd sucht sich Marvin Schwarz einen Platz allein. Denn die Wahl ist geheim. Das hat Enora Mosesku erklärt. Er öffnet den weißen Umschlag mit den Wahlunterlagen, schaut sich in Ruhe die Erklärungen an und betrachtet die Bilder. Nimmt den langen Wahlzettel und legt ihn auf den Tisch. Er fährt mit dem Finger an den Namen entlang. Fragt, ob man auf beiden Seiten die gleiche Partei wählen müsse? Macht nur ein Kreuz auf jeder Seite. „Sonst schmeißen die den Zettel weg.“ Dann schaut er noch einmal die Bilder an. In den blauen Umschlag kommt der Wahlzettel. Der mit der Erklärung zusammen in den roten. „Viel Papier, da müssen wir uns konzentrieren“, hat Enora Mosesku erklärt. Aaron und Ruben sind schon fertig und warten auf Marvin. Sie wollen los, zum Bahnhof um die Ecke, die Briefe in den Postkasten werfen. Was er denn nun gewählt hat? Das bleibt geheim.

Was das inklusive Wahlrecht bedeutet

Recht: „Etwa 85 000 Menschen in Deutschland mit Behinderung und rechtlicher Vollbetreuung waren bisher von den Bundestagswahlen ausgeschlossen“, sagt Peer Brocke, Pressesprecher der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. Seit dem Jahr 2019 gibt es ein Wahlrecht für alle – auch Menschen mit einer geistigen Behinderung und rechtlicher Betreuung in allen Bereichen dürfen seither wählen.
Wahlsperren: Wer jetzt noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, kann sich direkt an das zuständige Wahlamt wenden. „Wir haben in Kirchheim alle Wahlsperren herausgenommen“, sagt Gunnar Brenner, stellvertretender Sachgebietsleiter für Personenstandswesen und Wahlen der Stadt Kirchheim. „Alle Deutschen über 18 dürfen wählen. Melden Sie sich, wenn Sie noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben!“, bittet Gunnar Brenner. Wahlsperren gäbe es nur noch vereinzelt und auf richterliche Anordnung, beispielsweise nach Wahlfälschung.
Der Zeit voraus: Doch Kirchheim sei in den vergangenen Jahren ohnehin schon seiner Zeit voraus gewesen, erzählt er. „Zwar durften nach dem alten Gesetz alle Menschen mit Vollbetreuung nicht wählen. Aber es gab keine Mitteilungspflicht der Amtsgerichte und Notare. Und einige haben auf die Mitteilung verzichtet. Deshalb musste ich hier in Kirchheim gar nicht so viele Wahlsperren herausnehmen.“
Hilfe: Menschen mit einer geistigen Behinderung haben das Recht auf Wahlassistenz. Die Wahlassistenz darf aber weder für den Menschen mit Behinderung wählen, noch diesen beeinflussen. All das wäre Wahlfälschung und strafbar.
Weitere Informationen zur Wahlassistenz und zum Wahlrecht für alle gibt es im Internet bei der Bundesvereinigung der Lebenshilfe unter www.lebenshilfe.de . Die Wahlberechtigten treffen ihre Entscheidung selbst und können bei der Landeszentrale für politische Bildung alle Parteiprogramme auch in leichter Sprache nachlesen unter www.bundestagswahl-bw.de/Wahlprogramme-leichte-Sprache. jnr