Kirchheim

Investition in Sonnenstrom wird deutlich attraktiver

Energiewende Grüne informieren bei den Teckwerken über den Ausbau der Solarenergie.

Symbolfoto

Kirchheim. Der Ausbau der Solarenergie muss schneller gehen. Das war der Tenor eines Informationsabends der Grünen in den Räumen der Kirchheimer Teckwerke. Beispielsweise Dachflächen würden bislang zu wenig genutzt. Dabei gebe es da „viel Potenzial“. Das Land wolle auf den Dächern seiner Gebäude bis 2030 PV-Anlagen installieren. „Wir werden die Dächer im Land zu Tankstellen für die Sonnenenergie machen“, versprach Andreas Schwarz, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Landtag von Baden-Württemberg. Darüber hinaus sollen Flächen wie Lärmschutzwände oder ungenutzte Grundstücke neben Straßen für Solaranlagen genutzt werden. Bis zum Jahr 2040 werde siebenmal so viel Strom aus Photovoltaik und Windkraft benötigt wie bisher.

Felix Denzinger, Geschäftsführer der Teckwerke, sagte: „Es wird Zeit, dass die Bürger bei der Energiewende das Ruder übernehmen. Ich halte Atommüll und Kohlekraft für verantwortungslos.“ Aktuell seien beispielsweise Balkonmodule für einen mittleren dreistelligen Betrag erhältlich, die vom Eigentümer oder vom Mieter selbst angeschlossen werden können.

Wer ab 2023 sein Dach saniert, muss 60 Prozent der solargeeigneten Dachfläche mit Photovoltaikmodulen belegen. Zur Erfüllung des Gesetzes kann auch eine solarthermische Anlage errichtet werden. Der Bundestag hat passend dazu das Jahressteuergesetz beschlossen. Damit wird eine Anschaffung von Photovoltaik-Anlagen ohne Mehrwertsteuer möglich sein. Betreiber kleiner Anlagen werden zudem von der Einkommensteuer befreit. Private Photovoltaikanlagen sind ab sofort steuerbefreit, und die Investition wird dadurch deutlich attraktiver.

Betreiber kleiner Solarkraftwerke bis 30 kWp (Kilowattpeak) müssen nicht nur künftig, sondern auch rückwirkend zum 1. Januar 2022 keine Einkommens- und Gewerbesteuer für die Einnahmen aus der Solarstromvergütung bezahlen. Es entfällt mit Beginn des kommenden Jahres die 19-prozentige Mehrwertsteuer für den Kauf und die Installation von Photovoltaikanlagen (PV) einschließlich Batteriespeichern. Die Mehrwertsteuer-Befreiung gilt bereits bei Bestellungen noch in diesem Jahr, sofern die Anlage im nächsten Jahr in Betrieb geht. pm