Kirchheim

Kann Video einer Überwachsungskamera für Klarheit sorgen?

Gericht In Kirchheim muss sich ein 22-Jähriger wegen vorsätzlicher Körperverletzung verantworten.

Kirchheim. Eigentlich hätte alles gutgehen können nach dem Wer­nauer Faschingsumzug am 10. Februar 2018: Party im privaten Keller, reichlich Alkohol, ein bisschen Ärger und in der Folge ein Rausschmiss - bis dahin kein großes Problem. Die Brüder, die damals weggeschickt worden waren, haben sich anstandslos getrollt. Trotzdem muss sich jetzt ein 22-Jähriger vor dem Kirchheimer Amtsgericht für das verantworten, was sich danach auf der Straße abgespielt hat.

Einer der Gründe für den Rausschmiss war eine despektierliche Äußerung des damals 20-Jährigen über das Faschingskostüm, das die Gastgeberin der Spontanparty trug. Diese Äußerung sollte auch zur anschließenden Eskalation führen. Eine gute Freundin der „Hausherrin“ wollte die Beleidigung nicht unwidersprochen lassen. Sie lief also der Gruppe, die gemeinsam mit den beiden Brüdern die Party verlassen hatte, hinterher. Sie wollte den jetzigen Angeklagten dazu bewegen, sich bei ihrer Freundin zu entschuldigen. Sie selbst war dabei in ihrer Wortwahl allerdings nicht weniger zimperlich, als der junge Mann zuvor.

Auch bis dahin hätte noch alles gutgehen können. Weil aber keine Bereitschaft zur Entschuldigung vorhanden war, die Freundin andererseits weiterhin auf dieser Entschuldigung bestand, kam es irgendwann zum Handgemenge.

Zwei unterschiedliche Versionen

Wie das Gerangel genau ablief, darüber gibt es unterschiedliche Versionen. Der Angeklagte sagt, er habe die heute 20-Jährige lediglich zur Seite geschubst. Sie sei daraufhin „ge­spielt“ zu Boden gegangen und sei dann auch „ohnmächtig“ gewesen - was er ebenfalls für vorgetäuscht hält. Begründung: Als er Erste Hilfe leistete und dabei nach ihren Pupillen schauen wollte, habe sie die Augen zugekniffen. „Das ist schon seltsam, wenn jemand bewusstlos sein will“, sagt er und verweist auf seine entsprechenden Fachkenntnisse.

Die junge Frau berichtet ebenfalls von dem Schubser und stuft ihn als harmlos ein. Dann erzählt sie aber noch von einem späteren Faustschlag an die Schläfe. Erst durch diesen sei sie so zu Boden gegangen, dass sie dort mit dem Kopf aufschlug. Die Folge waren außer einer Gehirnerschütterung und drei wackelnden Zähnen auch noch ein abgeschlagener Zahn.

Den Faustschlag wiederum bestreitet der Angeklagte vehement. Schon am Tag nach dem Vorfall hätte er sich im Krankenhaus bei seinem Opfer entschuldigen sollen. Es war eine ähnliche Konstellation wie beim Grundkonflikt: Die eine Seite besteht auf der Entschuldigung, die andere verweigert dies. Weil der junge Mann kein Unrecht erkannte, das er hätte zugeben können, kam es zur Anzeige und somit auch zur Gerichtsverhandlung in Kirchheim.

Die Beweislage ist schwierig, solange sich das Gericht auf Zeugenaussagen verlassen muss. Bei den Augenzeugen, die geladen sind, handelt es sich um die Gruppe, die zum Angeklagten gehörte und die dessen Version auch der Polizei gegenüber bestätigt hatte.

Es gibt aber noch das Video aus einer Überwachungskamera, die auf dem Nachbargrundstück installiert war. Dieses Video zeigt, dass eine Person zu Boden geht. Die Bilder sind jedoch zu dunkel, um die Ursache dafür zu erkennen.

Richterin, Staatsanwalt und Verteidiger hoffen nun, dass sich das Video von Spezialisten entsprechend nachbereiten und aufhellen lässt, sodass es am Ende auch den Tathergang aufhellen könnte. Sollte der Faustschlag zu erkennen sein, würde das die Version des Opfers stützen. Falls nicht, wäre das ein gewisser Vorteil für den Angeklagten. Der scheint sich seiner Sache noch recht sicher zu sein: Einen Einigungsvorschlag, demzufolge er bei einem Geständnis 2 000 bis 2 500 Euro Schmerzensgeld und 1 500 Euro Behandlungskosten hätte zahlen sollen, lehnte er ab. Vor Gericht soll es in ungefähr drei Monaten weitergehen - wenn die Video­bilder so aufbereitet sind, dass sie für mehr Klarheit sorgen. Andreas Volz