Kirchheim

Kein Test mehr fürs Freibad

Corona Da die Inzidenz im Landkreis an fünf Tagen unter 35 lag, entfällt in vielen Bereichen ab Dienstag die Testpflicht.

Ab Dienstag, 7. Juni, entfällt die Testpflicht fürs Freibad. Foto: pr

Kreis. Viele haben es herbeigesehnt, und nun ist der Zeitpunkt auch im Landkreis Esslingen gekommen: Das Gesundheitsamt hat am Montag förmlich festgestellt, dass die Inzidenz im Kreis fünf Tage unter 35 liegt. Damit sind weitere Lockerungen verbunden. Zum Beispiel besteht für Veranstaltungen, Gastronomie und Einrichtungen im Außenbereich keine Testpflicht mehr.
„Ich freue mich, dass die Zahl der Infizierten im Landkreis weiter rückläufig ist und wir mittlerweile eine der niedrigsten Inzidenzen der Land- und Stadtkreise in der Region aufweisen. Dies macht weitere Öffnungsschritte möglich“, sagt Landrat Heinz Eininger. Der Inzidenzwert im Landkreis Esslingen war von 52,1 am 28. Mai binnen einer Woche auf 22,8 am vergangenen Samstag gefallen und wurde am Sonntag, 6. Juni, mit 23,9 registriert. Am Montag konnte das Gesundheitsamt für den Landkreis Esslingen förmlich feststellen, dass die Inzidenz fünf Tage unter 35 liegt. Die Allgemeinverfügung ist inzwischen auf der Homepage des Landkreises veröffentlicht.
Mit der Feststellung sind nach der Corona-Verordnung des Landes weitere Lockerungen verbunden. Von Dienstag an gilt unter anderem: Die Testpflicht für die Außenbereiche von Gastronomie, Veranstaltungen und Einrichtungen wie Freibäder fällt weg. Feiern im Gastgewerbe sind bis zu 50 Personen innen und außen möglich. Dafür ist aber ein Test-, Impf- oder Genesenennachweis notwendig. Veranstaltungen in Vereinen, Betrieben oder Ähnlichem sind mit bis zu 750 Personen im Freien möglich, ebenso Kulturveranstaltungen wie Theater, Oper, Kulturhaus oder Kino – darunter fallen allerdings nicht Public-Viewing-Angebote zur aktuellen Fußball-Europameisterschaft. Hier gelten die Beschränkungen für das Gastgewerbe.

Kein großes Public Viewing

Die genauen Regelungen ergeben sich aus der vom Land veröffentlichten Übersicht „Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 7. Juni 2021“. Die Lockerungen werden zurückgenommen, wenn die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 35 liegen sollte. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-esslingen.de. Hier stehen Beispiele und eine Kurzübersicht zu Öffnungsschritten sowie amtliche Feststellungen zur aktuellen Inzidenzentwicklung. pm