Kirchheim will keinen Einzelhandel - zumindest nicht zwischen Dettinger Straße und Lauter, direkt nördlich der Autobahn: Das Gebiet „Dettinger Au - Süd“ soll eine rein gewerbliche Fläche bleiben, von einer Ausnahme abgesehen. Das einstige große Gewerbegebiet zwischen Südbahnhof und Autobahn wird ohnehin schon großflächig zum Wohngebiet. Der Süden der gesamten Fläche soll deshalb für Gewerbe und Dienstleistungen reserviert bleiben, ohne Wohnen und ohne Einzelhandel.
Das wäre nicht weiter der Rede wert, gäbe es nicht eine konkrete Bauvoranfrage, bei der es um einen Lebensmittelmarkt geht, um einen Drogeriemarkt oder möglicherweise auch um beides. „Wir haben diese Anfrage abschlägig beschieden, und der Eigentümer ist daraufhin vor Gericht gezogen, weil die Begründung im bestehenden Bebauungsplan von 1998 nicht ausreichend sei“, teilte Kirchheims Chefstadtplaner Gernot Pohl dem Gemeinderat mit. Nun ging es darum, diese Absage noch zusätzlich abzusichern: durch das entsprechende Baurecht. Der Gemeinderat sollte also einen neuen Bebauungsplan aufstellen und außerdem eine Veränderungssperre beschließen.
Stefan Gölz (SPD), Rainer Kneile (Freie Wähler) und Sabine Bur am Orde-Käß (Grüne) unterstützen den Verwaltungsvorschlag, weil sie keinen Grund sahen, an dieser Stelle weiteren Einzelhandel außer dem bestehenden zuzulassen. Die Stadt sei an dieser Stelle bereits gut mit Einzelhandel versorgt. Schon in der Fassung von 1998 habe der Bebauungsplan dort nichts anderes vorgesehen, und so solle es auch bleiben.
Oberbürgermeister Pascal Bader präzisierte die Auffassung der Verwaltung noch einmal: „Wir wollen nicht, dass an dieser Stelle ein neues Einzelhandelszentrum entsteht. Wenn wir aber nur einen einzigen zusätzlichen Einzelhändler hier zulassen, haben wir künftig keinen Grund mehr, weitere Anträge abzulehnen.“
Einzig Ulrich Kreyscher von der FDP (KiBü-Fraktion) vertrat eine andere Meinung: „Ich bin da etwas zwiegespalten. Eine Konzentration des Einzelhandels an dieser Stelle wäre sicher nicht ideal. Aber es scheint doch einen Bedarf zu geben, sonst läge die Anfrage ja nicht vor. Ich denke, wir sollten nicht zu statisch festlegen, was sich dort ansiedeln soll.“
Planungshoheit des Gemeinderats
Zur Frage nach den Erfolgsaussichten der Klage des Eigentümers, die Stefan Gölz gestellt hatte, meinte Gernot Pohl: „Die Klage läuft. Aber mit dem Aufstellungsbeschluss, den wir jetzt fassen, ist die Sache klar. Der Gemeinderat hat die Planungshoheit.“ Diese Hoheit übte der Rat bei der anschließenden Abstimmung ganz im Sinne des Verwaltungsvorschlags aus: Bei sechs Gegenstimmen sprach er sich für die Änderung des Bebauungsplans aus.