Kirchheim

Kindergärten machen wieder auf

Lockerung Kirchheimer Kindertageseinrichtungen kehren wieder zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurück.

Symbolbild Kinder, Kinderbetreuung
Für die Notbetreuung fallen Gebühren an. Für alle anderen wird der Februar erstmal nicht berechnet. Symbolbild

Kirchheim. Ab dem kommenden Montag, 29. Juni, dürfen wieder alle Kinder ihren Kindergarten besuchen. Aufgrund der anhaltenden Corona-Lage sind jedoch Besonderheiten zu beachten. Ein Elternbrief mit allen wesentlichen Informationen wird gerade erstellt und in den nächsten Tagen über die Einrichtungen verteilt.

Das Kultusministerium hat die Rückkehr zum Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen unter Pandemiebedingungen zu diesem Termin angekündigt. Der Zusatz „unter Pandemiebedingungen“ weist aber darauf hin, dass es sich auch weiterhin um eine Ausnahmesituation handelt, die jedoch voraussichtlich für das gesamte kommende Kindergartenjahr Bestand haben wird. Oberste Priorität hat weiterhin der Gesundheitsschutz. Aus diesem Grund setzt die Stadtverwaltung auf Solidarität, Achtsamkeit und aktive Mitwirkung aller Beteiligten. Werden die Regeln nicht eingehalten, erhöht sich das Infektionsrisiko. Dies könnte zur Folge haben, dass Einrichtungen erneut geschlossen werden und Kinder, Eltern sowie Personal in eine 14-tägige Quarantäne müssen.

Bei Kindern ist eine konsequente Durchsetzung von Abstandsregeln nicht oder nur bedingt möglich. Deshalb ist auch das Ziel, eine möglichst konstante Zusammensetzung der Gruppe mit pädagogischem Fachpersonal zu gewährleisten. Ein gruppenübergreifendes Arbeiten, das aus Infektionsschutzgründen eingeschränkt wurde, soll unter Einhaltung der Schutz- und Hygienemaßnahmen wieder möglich sein. Die Herausforderung bei der anstehenden Öffnung besteht darin, die Kinder möglichst uneingeschränkt zu betreuen, zu fördern und in ihrer Bildung und Erziehung zu unterstützen.

Konkrete Änderungen

Mit der allgemeinen Öffnung am Montag wird die Notbetreuung eingestellt, denn ab diesem Tag können grundsätzlich wieder alle Kinder die Kindertageseinrichtungen besuchen. Eine Abstandsregelung zwischen den Kindern gibt es nicht. Die Gruppen dürfen wieder die ursprüngliche Gruppenstärke haben. Die Kinder dürfen allerdings die Einrichtung nur besuchen, wenn beim Kind und den Familienmitgliedern keine Covid-19-Symptome auftreten. Der Aufenthalt Erwachsener in der Einrichtung ist auf ein Mindestmaß zu beschränken. Lediglich eine Person sollte das Kind in die Einrichtung bringen. Dabei gilt Maskenpflicht. Die Kinder müssen in der Einrichtung selbst keine Maske tragen. Aufgrund von Personalausfällen kann es in einzelnen Einrichtungen vorkommen, dass Betreuungszeiten reduziert werden müssen. In diesen Fällen werden die Eltern zeitnah informiert. pm