Kirchheim

Kirchheim feiert Weihnachten und Silvester weniger berauschend, eher ruhig

Fest Für die Feiertage gibt es Kontaktbeschränkungen. Zudem gelten teilweise Alkohol- und Feuerwerksverbote.

An Weihnachten und an Silvester gelten in der Kirchheimer Innenstadt Alkohol- und Böllerverbote. Archivfoto: Markus Brändli

Kirchheim. Heute beginnt Weihnachten und es sind auch noch nur wenige Tage bis zu Silvester. Trotz Feierstimmung gelten aufgrund der Corona-Pandemie in diesem Jahr einige Einschränkungen.

Die Stadtverwaltung Kirchheim hat auf Basis der Corona-Verordnung Festlegungen zu Alkohol- und Ansammlungsverboten getroffen. Demnach gelten heute in bestimmten Bereichen in Kirchheim von 9 bis 18 Uhr ein Alkoholkonsum- und Alkoholausschankverbot. Auch an Silvester gilt von 15 Uhr an bis zum 1. Januar um 9 Uhr ein Alkoholkonsum- und Alkoholausschankverbot und ein Böllerverbot. Zudem gilt für diese Zeit auch, dass sich nicht mehr als zehn Menschen treffen dürfen. Diese Verbote beziehen sich auf den Altstadtbereich innerhalb der Alleenstraße inklusive der Alleenstraße selbst, auf die Max-Eyth-Straße zwischen der Alleenstraße und der Stuttgarter Straße inklusive dem Postplatz, auf die Dettinger Straße zwischen der Alleenstraße und der Schöllkopfstraße inklusive dem Gaiserplatz, auf den Rambouilletplatz, die Herrschaftsgärten, die Klosterwiese, den Ziegelwasen und den Bahnhofsvorplatz inklusive dem Zentralen Omnisbusbahnhof (ZOB).

Verschärfung ab Dienstag

Über die Weihnachtsfeiertage gelten für private Treffen die Regelungen des Landes. In der Alarmstufe II dürfen bei Zusammenkünften, bei denen eine nicht geimpfte und nicht genesene Person teilnimmt, nur noch ein Haushalt plus eine weitere Person dabei sein. Auch für Geimpfte und Genesene gelten Einschränkungen auf maximal 50 Personen in geschlossenen Räumen und auf 200 Personen im Freien. Allerdings werden die Kontaktbeschränkungen nach den Weihnachtsfeiertagen weiter verschärft. Um die Omikron-Variante zu bremsen, sind ab dem 28. Dezember private Treffen von Geimpften und Genesenen dann beispielsweise nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt.

Silvesterknaller und Raketen dürfen dieses Jahr nicht verkauft und zudem in den bereits oben genannten Bereichen auch nicht gezündet werden. Zum Jahreswechsel darf also nur auf dem Privatgrundstück geböllert werden. Allerdings gibt Carsten Röhrle, Leiter des Sachgebiets Sicherheit und Gewerbe bei der Stadtverwaltung Kirchheim, zu bedenken, dass Feuerwerkskörper und Böller aus den Vorjahren durch falsche Lagerung beschädigt sein könnten und ebenfalls nicht gezündet werden sollten, um das Verletzungsrisiko zu reduzieren. „Besonders zu diesem Jahreswechsel lautet unsere Empfehlung, möglichst ganz auf Feuerwerk zu verzichten, um Ansammlungen zu vermeiden und insbesondere die angespannten Notaufnahmen in den Krankenhäusern zu entlasten.“ pm