Kirchheim

Kirchheim hat jetzt sechs Kultur-Litfaßsäulen

Angebot Die Säulen bieten nicht-kommerziellen Kulturtreibenden eine kostenlose Werbefläche für ihre Veranstaltungen.

Sie stehen an sechs Standorten in der Kirchheimer Altstadt: die neuen "Kultur-Litfaßsäulen". Foto: pr

In Kirchheim stehen jetzt sechs sogenannte „Kultur-Litfaßsäulen“. Dort können die Kirchheimer Kulturvereine, nicht-kommerzielle Kulturinstitutionen und weitere Kulturtreibende künftig ihre Veranstaltungen bewerben. Die neuen „Kultur-Litfaßsäulen“ sind über das Gebiet der Altstadt verteilt. Zu finden sind sie am Kirchheimer Bahnhof, am Postplatz, am Rossmarkt, am Marktplatz sowie an den Zugängen zur Fußgängerzone in der Max-Eyth-Straße, aus Richtung Stadtbücherei und aus Richtung Bastion.

„Plakate gehören zu den klassischen Werbemitteln des Kulturmarketings und haben nach wie vor eine Daseinsberechtigung, da sie als günstige Gelegenheit zur Werbung für kleinere Veranstalter die Digitalisierung bis heute überdauert haben“, sagt Dr. Frank Bauer, Leiter der Abteilung Kultur der Stadtverwaltung Kirchheim.

Was wird an den Litfaßsäulen ausgehängt?

An den „Kultur-Litfaßsäulen“ können nicht-komerzielle Kulturtreibende kostenlos für ihre Veranstaltungen in Kirchheim werben. Die Plakate werden immer am Montag gewechselt. Abgegeben werden können sie bei beim Sachgebiet Archiv und Kultur der Stadtverwaltung in der Wollmarktstraße 48, Zimmer 5. Dort erhalten Interessierte auch weitere Infos zu den Bedingungen.

Es sind Plakate im Format zwischen A2 und A4 zulässig, und es können maximal sechs Plakate, also je Säule ein Plakat, abgegeben werden.

Beim Aushang sollen alle Veranstalterinnen und Veranstalter gleichmäßig berücksichtigt werden. Aus diesem Grund werden die Plakate grundsätzlich zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin ausgehängt und nach den Veranstaltungen durch städtische Mitarbeitende wieder entfernt.

Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Aushangdauer, auf eine bestimmte Plakatanzahl je Säule oder bestimmte Orte. Findet eine Veranstaltung über einen längeren Zeitraum  – also zehn Wochen oder länger – statt, können die Plakate bis zum Ende des Veranstaltungszeitraumes hängen bleiben. pm