Kirchheim

Kirchheim sucht weitere Standorte für die Zeit ab 2019

Anschlussunterbringung Für 432 Flüchtlinge hat die Stadt Kirchheim seit 2015 Unterkünfte gefunden oder geschaffen. Die Quote für 2018 liegt bei 211 weiteren Personen, die unterzubringen sind. Von Andreas Volz

Kitteneshalde, Bolzplatz, Flüchtlinge, Asyl, Asylanten, Anschlußunterbringung
Kitteneshalde, Bolzplatz, Flüchtlinge, Asyl, Asylanten, Anschlußunterbringung

Die Stadt Kirchheim ist auf einem guten Weg bei der Anschlussunterbringung von Flüchtlingen: „Wir sind stolz darauf, wie es uns gelungen ist, auch in privaten und in angemieteten Wohnungen Menschen unterzubringen“, sagte Oberbürgermeisterin Angelika Matt-Heidecker beim „Werkstattbericht“ im Gemeinderat. Von 2015 bis Anfang 2018 habe die Stadt für insgesamt 432 Menschen Unterkünfte gefunden oder geschaffen: „Das ist zu einem großen Teil völlig lautlos geschehen.“

Beendet ist die Aufgabe damit aber noch lange nicht, denn allein in diesem Jahr sind 211 Personen unterzubringen, die der Landkreis Esslingen der Stadt Kirchheim zuweist. Zusätzlich muss Kirchheim dieses Jahr 14 weitere Flüchtlinge unterbringen, die einst als unbegleitete Minderjährige gekommen waren, inzwischen aber volljährig geworden sind: „Die sind nicht auf die Quote anrechenbar.“ Gleiches gilt für 19 Personen, die über den Familiennachzug gekommen sind und seit 2016 in Kirchheim wohnen. Auch für diese Menschen hat die Stadt Kirchheim zu sorgen, ohne dass sie auf die Quote angerechnet werden können.

Nicht jede Wohnung eignet sich

Was das Anmieten von Wohnungen betrifft: Die Stadt hat seit März 2016 knapp 100 Angebote erhalten. 41 Objekte hat sie tatsächlich angemietet, bei zwölf weiteren steht sie noch in Verhandlungen. In 39 Fällen kam es aber zu keinem Vertragsabschluss, aus ganz unterschiedlichen Gründen. Teils war der Zustand oder der Zuschnitt der Wohnungen nicht geeignet, teils handelte es sich einfach nur um ausgebaute Kellerräume. Mitunter waren die Mietforderungen aus Sicht der Stadt zu hoch, und manche Objekte sind auch vor einem möglichen Vertragsabschluss verkauft worden.

Sorge bereitet die Entwicklung der Obdachlosenzahlen. Dabei geht es um obdachlose Kirchheimer, die keine Flüchtlinge sind. „2017 waren das 84 Personen“, berichtet die Oberbürgermeisterin. 56 weitere stehen noch aus. Die Gründe für die Obdachlosigkeit sind vielfältig: Eigenbedarfskündigungen zählen ebenso dazu wie Mietrückstände, Sanierungen, Platzverweise, der Auszug aus dem Frauenhaus oder Mieten, die nicht mehr bezahlbar sind.

Die Stadt kümmert sich auch um Fälle von „prekären Wohnsituationen“, ohne dass sie bislang dazu verpflichtet wäre, hier einzugreifen. Aber betroffen sind derzeit 80 Personen aus 25 unterschiedlichen Haushalten, denen die Obdachlosigkeit droht.

Diese Personen könnten nun in dem einen oder anderen Neubau unterkommen, der eigentlich für die Anschlussunterbringung vorgesehen war. Auf dem Schafhof beispielsweise plant die Stadt jetzt vier Gebäude statt ursprünglich zwei - jeweils zwei für Flüchtlinge und für andere Obdachlose.

Die Standorte, die bislang in der Planung sind, werden - teilweise mit gewissen Verzögerungen - nach und nach verwirklicht. Bürgermeister Günter Riemer kündigt trotzdem an: „Weitere Standorte für die Jahre 2019 und fortfolgende sind in der Vorbereitung.“

Eine Unbekannte in der gesamten Rechnung stellt nach wie vor der Familiennachzug dar. Sachgebietsleiterin Anna Breyer zählt außer Ehegatten und minderjährigen Kindern, die nachzugsberechtigt sein können, noch die Eltern minderjähriger Jugendlicher auf.

Ob der Nachzug tatsächlich erfolgt, hängt auch vom Status der hier lebenden Person ab. Wer als Asylberechtigter hier lebt oder die Flüchtlingseigenschaft anerkannt bekommen hat, kann Familienangehörige nachholen. Anders sieht es bei denjenigen aus, die nur deshalb vorläufig in Deutschland bleiben können, weil gewisse Abschiebehindernisse bestehen. In diesem Fall ist ein Familiennachzug ausgeschlossen. Die spannende Frage ist aber, wie es sich bei subsidiär Schutzberechtigten verhält.

Das wird aber nicht in Kirchheim geklärt, sondern in Berlin: Bis Ende Juli will der Bundestag diese Frage gesetzlich neu regeln. Kirchheim kann dann wieder einmal nur auf die Beschlusslage von weiter oben reagieren - und gegebenenfalls noch mehr bauen.