Kirchheim

Kirchheimer drischt mit Eisenstange auf Brüder ein

Gericht Ein Elektrofachmeister soll zwei Männer vor der Haustür fast umgebracht haben. Vor Gericht wehrt er sich.

Kirchheim. Ein 53-jähriger Elektromeister aus Kirchheim wehrt sich vor dem Stuttgarter Landgericht gegen den Vorwurf des versuchten Mordes an einem 25-Jährigen und dessen 40-jährigem Bruder, die er mit einer Eisenstange verprügelt haben soll. Der Vorgang, mit dem sich das Stuttgarter Schwurgericht seit gestern befasst, spielte sich am Abend des 16. September letzten Jahres in Kirchheim ab. Der 25-Jährige und sein Bruder erlitten dabei schwerste Kopfverletzungen. Um was es genau an jenem Abend vor dem Gebäude der Tannenbergstraße in Kirchheim ging, wollen die Richter am Stuttgarter Landgericht herausfinden.

Laut Anklage habe der 53-Jährige damals mit den Opfern seit vielen Wochen Streit gehabt. Am Tatabend soll er ihnen nach einem Spaziergang vor der Haustüre aufgelauert haben, bewaffnet mit einer 80 Zentimeter langen und zwei Zentimeter dicken Eisenstange. Damit, so die Anklage, habe er „heimtückisch versucht“, den 25-Jährigen und dessen 40-jährigen Bruder durch Kopfschläge umzubringen. Er habe mit der Eisenstange beidhändig jeweils auf die Köpfe der ahnungslosen Opfer eingeschlagen.

Nach den ersten Schlägen flüchtete der 40-Jährige zunächst in Sicherheit. Dann aber soll er vom Angeklagten eingeholt worden sein. Erneut habe der Elektriker ihn durch Schläge auf den Boden gezwungen und weiter auf ihn eingeschlagen - hauptsächlich auf den Kopf. Die Folge: Schädelprellungen bei beiden Opfern und Platzwunden, die im Krankenhaus versorgt werden mussten.

Zu den Vorwürfen selbst gibt der Angeklagte an, dass er in Notwehr gehandelt habe, er sei zuerst angegriffen worden. Dass man Wochen vor dem Vorfall schon im Clinch war, gibt er zu. Er sei aber davon ausgegangen, dass man ihn verletzen oder umbringen wolle.

Die Schwurgerichtskammer am Stuttgarter Landgericht hat zur Aufklärung der Hintergründe des Geschehens fünf Prozesstage angesetzt und wird zum Thema Alkohol beim Angeklagten auch eine Gutachterin hören. Ein Urteil gegen den 53-Jährigen soll am 10. Mai verkündet werden.

Sollte es beim Tatbestand des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung bleiben, drohen ihm im Höchstfalle bis zu 15 Jahre Haft. Die Schläge mit der Eisenstange gegen den Bruder des 25-Jährigen wertet der Ankläger nur als versuchten Totschlag, für den das Gesetz ebenfalls zweistellige Haftstrafen vorsieht. Bernd Winckler