Kirchheim

Kommentar: Drehen an der Preisspirale

Andreas Volz

Es bleibt immer nur ein Versuch, wenn jemand alle Interessen ausgleichen möchte. Das gilt auch für einen Haushaltsentwurf: Geht es um die Interessen der Stadt, die ihr Geld stets zum Wohl der Bürgerschaft ausgeben sollte, dann sind auch alle Möglichkeiten, um Geld einzunehmen, voll auszuschöpfen. Das allerdings liegt nicht immer und nicht unbedingt im Interesse der Bürgerschaft. Beispiel Grundsteuer B: Zu bezahlen ist sie für eine Wohnung – und zwar letztlich von denen, die darin wohnen, ob als Eigentümer oder als Mieter. Von der pauschalen Erhöhung der Grundsteuer – was die zwangsläufige Folge einer Erhöhung der Hebesätze ist – sind also alle gleichermaßen betroffen, zumindest prozentual.

Die Argumentation der Stadtverwaltung klingt zunächst einleuchtend: Inflation und höhere Preise für Energie lassen die Ausgaben steigen. Deshalb müssen auch die Einnahmen steigen, wo es nur geht. Und wenn die erhöhten Hebesätze der Grundsteuer B auch Zusatzeinnahmen in Höhe von 800 000 Euro pro Jahr bedeuten, handelt es sich dabei trotzdem nur um einen Tropfen auf dem heißen Stein, angesichts der deutlich stärker steigenden Ausgaben.

Es gibt aber auch die Argumentation der einzelnen Betroffenen, und die besagt: Wenn schon alle anderen Preise steigen, warum muss dann auch noch die Grundsteuer nach oben gehen? Von der Inflation und  von höheren Energiepreisen sind schließlich auch alle Privathaushalte betroffen. Und für sie führt die Erhöhung der Grundsteuer zum selben Problem, vor dem auch der städtische Haushalt steht: Die Ausgaben steigen, ohne dass die Einnahmen noch hinterherkommen.

Und genau das ist das Problem mit der Inflation: Alle Kosten steigen spiralförmig an. Wenn Privatleute ihre Einnahmen erhöhen wollen, bleibt ihnen meistens nur eine Tariferhöhung, auf die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen. Dadurch steigen die Preise für nahezu alle Produkte, weil auch die Arbeitgeber ihre Mehrkosten wieder hereinholen müssen – und das gesamte Prozedere beginnt von vorn.

Der Kirchheimer Gemeinderat hat aber vor der Sommerpause lautstark bekräftigt, einer Erhöhung der Grundsteuer für 2024 nicht zustimmen zu wollen. Der Zeitpunkt ist heikel, weil ab 2025 die neue Grundsteuer mit neuen Basiswerten gilt und weil das für Bewohner freistehender Häuser auf großen Grundstücken hohe Mehrkosten bedeutet. Heikel ist 2024 aber auch, weil dann Gemeinderatswahlen anstehen. Das Thema Grundsteuer bleibt also spannend.