Kirchheim

Kompromiss in Sachen Klosterwiese

Landtag Gestern hat der Petitionsausschuss in Stuttgart getagt. Er empfiehlt, es bei zwei Häusern auf der Wiese zu belassen.

Symbolfoto: privat

Kirchheim/Stuttgart. Über die beiden Petitionen zur Kirchheimer Klosterwiese hat der Petitionsausschuss des Landtags gestern beraten. Ihr Inhalt ist, kurz zusammengefasst, der Schutz beziehungsweise der Erhalt der Wiesenfläche. Der Petitionsausschuss hatte sich vor knapp drei Wochen persönlich ein Bild von der Lage gemacht. Bekanntlich werden in einem Teilbereich zurzeit zwei Häuser gebaut, in denen Flüchtlinge zur Anschlussunterbringung untergebracht werden sollen. Das Baufenster ließe sogar vier Gebäude zu.

Wie Berichterstatter Karl Zimmermann, Kirchheimer Landtagsabgeordneter der CDU, direkt nach der gestrigen Sitzung mitteilte, wird das Recht der kommunalen Selbstverwaltung nicht angetastet, wenn keine Fehler vorgefallen sind. Rechtswidrigkeiten bei der Bebauung der Klosterwiese für Anschlussunterbringung von Flüchtlingen sind tatsächlich nicht vorgekommen.

Empfehlung: Andere Standorte suchen

So hat sich jetzt der fraktionsübergreifende Petitionsausschuss auf eine dringende Bitte geeinigt: Die Stadt Kirchheim möge es bei den beiden Gebäuden auf der Klosterwiese belassen, die sich bereits im Bau befinden. Die Grünfläche soll darüber hinaus nicht angetastet werden. Stattdessen lautet die Empfehlung, bei der Anschlussunterbringung von Flüchtlingen nach alternativen Standorten zu suchen. Hier gelte es, den Blick ganz besonders auch auf private Immobilien auszudehnen.

Karl Zimmermann, der auf langjährige Erfahrung im Petitionsausschuss des Landtags zurückblicken kann, bewertet die Empfehlung des interfraktionellen Gremiums als Kompromiss. „Wir haben jetzt eine Hilfestellung für den Kirchheimer Gemeinderat für weitere Entscheidungen“, hofft der Abgeordnete, dass der Fingerzeig aus Stuttgart vor Ort ernst genommen wird, und ist sich sicher, dass sich Alternativen für zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten finden lassen.

Das Ergebnis der Beratung im Petitionsausschuss muss nun formal noch vom Stuttgarter Landtag abgesegnet werden. Dies geschieht in der letzten Sitzung vor Weihnachten am Donnerstag, 14. Dezember. Irene Strifler