Kirchheim
Kontrollen in der Kirchheimer Innenstadt: Ein Wirt muss 650 Euro zahlen 

Pandemie Die Stadt hat Gastronomen überprüft. Ein Restaurantbesitzer hatte die Kontaktdaten nicht erhoben. Die Gäste werden mit 100 Euro zur Kasse gebeten. Von Anke Kirsammer 

In manchen Restaurants gibt es eine strenge Eingangskontrolle, andere Wirte empfangen ihre Gäste mit einem saloppen „passt scho“ oder „ihr seid ja geimpft“ – die Kontrolle der 3-G-Nachweise wird auch in Kirchheim und Umgebung äußerst unterschiedlich gehandhabt. Auf Betreiben des baden-württembergischen Gesundheitsministers Manne Lucha hat die Stadt Kirchheim Gastronomen vergangene Woche verstärkt überprüft. „Schwerpunktmäßig haben wir am Freitag den Mittagstisch in der Innenstadt kontrolliert “, sagt der Pressesprecher Robert Berndt. Konkret klopften die Mitarbeiter des Gemeindevollzugsdiensts ab, ob die Gäste eine der 3-G-Regeln erfüllen und ob die Kontaktdaten erhoben werden. Das geschieht meist digital über die Luca-App. Wer die nicht auf dem Handy hat, muss auf dem Papier seine Daten hinterlassen. „Ein Wirt hatte die Daten nicht erhoben“, so Robert Berndt. Der Gastronom wird nun einen Bußgeldbescheid über 650 Euro bekommen. Die betroffenen Gäste bezahlen 100 Euro. Sehr erfreulich sei hingegen, dass nirgendwo gegen die 3-G-Vorgaben verstoßen wurde. Aufgebrummt bekäme der Wirt in diesem Fall sonst ebenfalls 650 Euro, die Kundin oder der Kunde würde mit 200 Euro belangt. Wie Robert Berndt sagt, hatte die Stadt die Gastronomen schon bisher unregelmäßig überprüft und wird das auch weiterhin tun. „Die Wirte bemühen sich, die Regeln einzuhalten“, so das Fazit.

 

Kein Gastgeber grenzt gern Gäste aus.
Petra Riewe
Solange es nicht verlangt wird, stellt die Mitinhaberin der SiS-Weinbar nicht auf 2-G um.

 

Längst eingespielt hat sich die Kontrolle der 3-G-Nachweise im „3K“. Wie Gastronom Michael Holz erklärt, hätten die meisten Gäste ohnehin reserviert. Bevor sie ihre Plätze zugewiesen bekommen, wird überprüft, ob jemand geimpft, genesen oder getestet ist. Überwiegend werde das Vorgehen positiv aufgenommen. Größere Diskussionen hat er bisher nicht erlebt. Hin und wieder muss er jedoch Gäste wegschicken, die keine der 3-G-Regeln erfüllen. „Ich war kürzlich in Österreich. Da wurde die Kontrolle am Eingang konsequent und völlig ohne Probleme gemacht“, erzählt er. Die Vorgabe bedeute für die Wirte einen großen personellen Aufwand. Auch macht er sich Gedanken zum Datenschutz. Zwar zeigen die meisten Gäste ihren Impfstatus auf dem Handy, doch manche bringen auch einen Nachweis aus der Apotheke im Scheckkartenformat mit. „Auf einer Version ist ein Barcode. Den scannen wir ab“, sagt der Gastronom. Nicht klar sei unter den Mitarbeitern, wie sie mit den Daten umgehen sollen.

Michael Holz moniert, dass es so gut wie keine Teststationen mehr gibt. Er kenne Leute, die sich gerne impfen lassen wollen, aber noch keinen Termin haben. „Bis sie den vollständigen Impfstatus haben, dauert es ja dann auch noch.“ Sie müssten sich irgendwo testen lassen können. Wie das gehen solle, wenn die Warnstufe erreicht werde und man einen teuren PCR-Test brauche, hält er für völlig ungeklärt.

Im „Filmriss“, das nach 20-monatiger Schließzeit am 6. November wieder öffnet, werden indes strenge Regeln gelten. Angewandt wird dort das 2-G-Modell. Reinkommt also nur, wer geimpft oder genesen ist. „Sonst müssten die Besucher die ganze Zeit Maske tragen“, erklärt Michael Holz, der auch das „Filmriss“ betreibt. Für die Entscheidung hatte er auf Instagram wütende Kommentare einstecken müssen. 

„Wir machen das, was angeordnet wird“, sagt Petra Riewe, zusammen mit Sue Strohmaier Inhaberin der SiS-Bar in Kirchheim. „Gern macht die Kontrolle keiner.“ Die überwiegende Anzahl der Gäste sei geimpft. Hin und wieder kämen aber auch Leute, die sich für den Abend in der Weinbar extra testen ließen. „Am Samstag waren Gäste da, die hatten zwölf Euro für den Test bezahlt“, erzählt Petra Riewe. Auf das 2-G-Modell umzustellen kommt für die beiden Chefinnen nicht infrage, solange es nicht verlangt werde. „Kein Gastgeber grenzt gern Gäste aus“, sagt Petra Riewe. „Freiwillig machen wir es auf keinen Fall. Wird es allerdings Vorschrift, werden wir es machen müssen, wenn wir überleben wollen.“ Nach wie vor nutzen manche Gäste, die nicht geimpft sind, das Angebot, draußen zu sitzen. „Das sind aber nur noch ein paar wenige Hartgesottene. Es wird jetzt schon empfindlich kalt“, sagt Petra Riewe. „Wir legen Decken und Kissen raus.“ Die fünf Glashäuser, mit denen die Bar im vergangenen Jahr in der Dettinger Straße für Aufsehen gesorgt hatte, gibt es nicht mehr. „Wir haben sie weggegeben. Sie einzumotten wäre zu teuer gewesen“, sagt Petra Riewe. „Sie waren auch letztes Jahr nicht einmal drei Wochen im Einsatz.“

Die Teststation im Kornhaus schließt – PCR-Tests bald in der Kornstraße

Die Teststation im Kirchheimer Kornhaus schließt am kommenden Samstag. Das hat Maren Miller von der Adler-Apotheke mitgeteilt, der die Teststation angegliedert ist. Ließen sich in der Spitze rund 800 Menschen am Tag testen, waren es in der vergangenen Woche insgesamt nur 400. Die Zahlen gingen deutlich zurück, seitdem die Schnelltests kostenpflichtig sind. „Es ist auch nicht sinnvoll, dass wir uns fast die Hände schütteln“, sagt Maren Miller. Der Hintergrund: In der Kornstraße 4, bislang Sitz des Ordnungsamts, öffnet zusätzlich zum Standort an der Paracelsusstraße eine Covi-Medical-Teststation. Der Anbieter macht neben Antigen-Schnelltests auch PCR-Tests. „Es ist alles vorbereitet. Ich würde gern starten“, sagt der Mitbetreiber Walter Brackenhammer. „Was fehlt ist nur der Mietvertrag.“

In der Gastronomie wie Restaurants, Kneipen und Imbissen gilt in geschlossenen Räumen derzeit das 3-G-Modell. Zutritt hat damit, wer geimpft oder genesen ist beziehungsweise einen Antigen-Schnelltest vorweisen kann. Wählen Gastronomen das 2-G-Modell, werden lediglich Geimpfte oder Genesene eingelassen. Vom morgigen Donnerstag an dürfen dort dann nicht nur die Gäste auf den Mund-Nasen-Schutz verzichten, sondern auch die Beschäftigten.

Tritt die Warnstufe in Kraft, gelten in der Gastronomie auch im Freien die 3-G-Regeln. in geschlossenen Räumen brauchen Menschen, die weder geimpft noch genesen sind, dann einen PCR-Test. Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 8,0 erreicht oder überschreitet oder wenn die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen mindestens bei 250 liegt. Am Dienstag waren 234 Intensivbetten belegt.

In Diskotheken gilt schon in der Basisstufe das verschärfte 3-G-Modell. Akzeptiert werden dort keine Antigen-Schnelltests, sondern nur PCR-Tests. Von der Warnstufe an haben dort nur noch Genesene beziehungsweise Geimpfte Zutritt. ank