Kirchheim

Krebspest breitet sich wieder aus

Umwelt Der Landkreis Esslingen muss das Verbot zum Schutz wertvoller, heimischer Krebsbestände im Trinkbach verlängern.

Kirchheim. Im Trinkbach wurde in Jesingen erstmals im September vergangenen Jahres der Ausbruch der Krebspest festgestellt. Bei der Krankheit, einem Eipilz, handelt es sich um eine eingeschleppte Tierseuche aus Nordamerika, die für die drei heimischen, selten gewordenen Flusskrebsarten Edelkrebs, Dohlenkrebs und Steinkrebs tödlich verläuft. Für Menschen und andere Tiere stellt die Krebspest keine Gefahr dar.

Um eine Verschleppung der Krebspest zu vermeiden und die noch vorhandenen Bestände der heimischen Edel- und Steinkrebse vor einer Infektion zu schützen, wurden seither umfangreiche Schutzmaßnahmen umgesetzt. Hierzu gehört, dass der Wassergebrauch bis 30. Juni eingeschränkt wurde. Die Schutzmaßnahmen waren zunächst erfolgreich. Eine Ausbreitung des Erregers aus dem Trinkbach in angrenzende Gewässer konnte über einige Monate hinweg nicht festgestellt werden.

Allerdings flammte im Frühjahr dieses Jahres die Krebspest im unteren Trinkbach wieder auf. Die bei einer Kontrolle gefundenen infizierten und toten Krebse belegen, dass sich die Infektion im Gewässer weiter nach oben ausgebreitet hat. Ziel ist es nun, die Infektion wieder einzudämmen.

Einschränkungen am Trinkbach

In Abstimmung mit dem Regierungspräsidium wird deshalb der allgemeine Wassergebrauch im betroffenen Abschnitt des Trinkbachs nochmals bis 31. Dezember verlängert. Betroffen sind zum einen der Trinkbach von der Kreisgrenze bis zur Mündung in die Lindach sowie die Trinkbachzuflüsse Peterbach, Traifelbach, Berbach, Aubach und Zeller Bach. Zudem ist der Seebach von der Kreisgrenze bis zur Mündung in den Trinkbach sowie die Seebachzuflüsse Gründenbach und Bruckenwiesengraben betroffen.

Für all die genannten Gewässer gelten bis zum Ende des Jahres diverse Verbote. Sie dürfen grundsätzlich nicht betreten werden, was bedeutet: Auch das Baden oder das Befahren mit kleinen Booten ist dort nicht erlaubt. Aber auch das Tränken von Vieh, das Schöpfen von Wasser mit Gießkannen und das Entnehmen von Wasser im Rahmen des Gemeingebrauchs sind verboten.

Insbesondere sind Hundebesitzer dringend dazu angehalten, ihre Vierbeiner von den Gewässerabschnitten fernzuhalten. Auch andere Haustiere sollten möglichst davon abgehalten werden, die genannten Gewässerabschnitte zu betreten.pm

 

Weitere Infos dazu gibt es auf der Internetseite des Landratsamtes Esslingen in der Rubrik „Bürgerservice /Öffentliche Bekanntmachungen“