Kirchheim

Kurzarbeit ist länger möglich

Corona Unternehmen haben bis Ende März 2022 die Möglichkeit, Mitarbeitern Kurzarbeitergeld zu zahlen.

Die Zahlung von Kurzarbeitergeld wird verlängert. Archivfoto: Jörg Bächle

Kreis Esslingen. Unternehmen haben bis zum 31. März 2022 Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten einen Lohnausfall von mehr als zehn Prozent haben. Auch Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer können bis zum 31. März 2022 unterstützt werden. Die Sozialversicherungsbeiträge werden für die ausgefallenen Arbeitsstunden ab Januar bis zum 31. März 2022 zur Hälfte erstattet. Wenn die Beschäftigten während der Kurzarbeit an einer unter bestimmten Voraussetzungen geförderten beruflichen Weiterbildung teilnehmen, werden die Sozialversicherungsbeiträge ebenfalls zur Hälfte erstattet, sodass die Sozialversicherungsbeiträge bis März 2022 für diese Beschäftigten voll übernommen werden. Die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt Unternehmen, die ihre Beschäftigten während der Kurzarbeit qualifizieren wollen, sich vor Beginn der Qualifizierung mit dem Arbeitgeber-Service der regionalen Arbeitsagentur in Verbindung zu setzen.

Der Bezug von Kurzarbeitergeld ist bis zu zwölf Monate möglich. Die Bezugsdauer wird für Arbeitnehmerinnen, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum Ablauf des 31. März 2021 entstanden ist, auf bis zu 24 Monate, längstens bis zum Ablauf des 31. März 2022, verlängert.

Für Arbeitnehmer in Kurzarbeit, die einen Entgeltausfall von mindestens 50 Prozent haben, wird das Kurzarbeitergeld von Januar 2022 bis März 2022 weiterhin aufgestockt. Ab dem vierten Bezugsmonat – gerechnet ab März 2020 – auf 70 Prozent (77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem siebten Monat auf 80 Prozent (87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des entfallenen Nettoentgelts. Voraussetzung ist, dass die Beschäftigten entweder bis zum 31. März 2021 einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld erworben haben oder erstmals seit April 2021 in Kurzarbeit gegangen sind.

Bis zum 31. März 2022 bleibt es während der Kurzarbeit weiter möglich, in einem seit Beginn der Kurzarbeit neu aufgenommen Minijob anrechnungsfrei hinzuzuverdienen.

Die wichtigsten Informationen zum Kurzarbeitergeld und zur Qualifizierung während Kurzarbeit sind auf der Seite der Agentur für Arbeit zusammengestellt: www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit.pm