Kirchheim

Land lockert Regeln für den Tourismus

Corona In den Pfingstferien wird das Reisen in Baden-Württemberg wieder leichter – wenn auch unter gewissen Auflagen.

Symbolbild

Stuttgart. Am Samstag hat der baden-württembergische Ministerrat Lockerungen für Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze beschlossen, wie aus einer gemeinsamen Pressemitteilung von Wirtschafts- und Gesundheitsministerium hervorgeht. Bislang waren Wohnmobilstellplätze, Campingplätze und Ferienwohnungen für Selbstversorger ohne die Benutzung von Gemeinschaftseinrichtungen schon geöffnet, heißt es, und weiter: „Die vollständige Öffnung der Beherbergungsbetriebe ist für 29. Mai vorgesehen.“

In den Auflagen der Corona-Verordnung geht es um den Mindestabstand ebenso wie um die Pflicht, ab sechs Jahren an der Rezeption eine Alltagsmaske zu tragen oder Mund und Nase anderweitig zu bedecken - wenn dies nicht aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen unzumutbar ist. Auch in anderen Bereichen, insbesondere Fluren und Treppenhäusern, soll ein solcher Schutz getragen werden.

Die Zimmer können mit der Anzahl an Personen belegt werden, die nach der allgemeinen Corona-Verordnung im privaten Bereich zusammenkommen dürfen. Das sind derzeit fünf Personen aus unterschiedlichen Haushalten. Bei Gästen, die gemeinsam in einem Haushalt leben, besteht keine Obergrenze bei der Belegung.

„Mit der Öffnung von Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätzen machen wir einen weiteren wichtigen Schritt zum Wiederaufleben des sozialen und wirtschaftlichen Lebens. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass die Hygiene-Verordnung so früh wie möglich veröffentlicht wird, damit die Betriebe Planungssicherheit erhalten. So können sie sich auf das wichtige Pfingstgeschäft vorbereiten“, sagt Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut.

„Jeder Schritt zur Öffnung verlangt weiterhin erhöhte Wachsamkeit“, betont allerdings Gesundheitsminister Manne Lucha. „Ich appelliere daher an die Nutzer von Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätzen, die Hygiene- und Abstandsregelungen konsequent einzuhalten.“

Ab 2. Juni ist mehr Sport möglich

Unter ähnlichen Auflagen soll ab 2. Juni in Baden-Württemberg auch wieder mehr Sport möglich sein. Außer um Indoor-Sport geht es dabei um den Betrieb von Schwimmbädern für Schwimmkurse und Schwimmunterricht sowie für das Training im Vereinssport. Wie in Gaststätten, müssen die Besucher auch in den Sportstätten Namen, Datum, Uhrzeit und Kontaktmöglichkeiten hinterlassen. Fitnessstudios, Yogastudios, Tanzschulen und viele weitere Einrichtungen können so am 2. Juni ihren Betrieb ebenfalls wieder aufnehmen. pm