Kirchheim

„Manche schaffen es einfach nicht“

Sozialpolitik Notwendiger Schuss vor den Bug oder unsozial? Die SPD will die Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger abschaffen und dabei das ganze System umkrempeln. Ein Gespräch mit Betroffenen. Von Thomas Zapp

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Will wieder abschaffen, was ihre Partei 2002 unter Gerhard Schröder auf den Weg gebracht hat: SPD-Chefin Andrea Nahles. Archiv-Foto: Jean-Luc Jacques

Die SPD hat im Vorfeld zweier Landtagswahlen im Osten Deutschlands und den Europawahlen ein Thema aufgegriffen, mit dem sie ihr soziales Profil schärfen will: Die Frage, ob Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger eigentlich gerecht sind. Aktuell prüft das Verfassungsgericht die Rechtmäßigkeit solcher Sanktionen, die im Extremfall zu Abzügen von 100 Prozent bei jungen Empfängern führen kann. Die SPD will noch weiter gehen und in ihrem Konzept „Sozialstaat 2025“ das gesamte System ändern. Darin soll es künftig möglich sein, bis zu fünf Jahre vor Sanktionen wegen Arbeitsverweigerungen sicher zu sein.

Der Kirchheimer Hartz-IV-Bezieher Michael Krüger sagt dagegen: „Manche brauchen das, so einen Schuss vor den Bug.“ Vielleicht solle man das Ausmaß überdenken und nicht gleich 30 Prozent der Bezüge kürzen und nicht gleich für drei Monate, meint er. In der Größenordnung, in der sich Krüger bewegt, tun schon 20 Euro weh. Dafür kauft der schlanke 48-Jährige für eine Woche Nahrungsmittel ein.

Michael Krüger heißt eigentlich anders, will aber seinen Namen nicht in der Zeitung lesen. Dafür gibt er im Interview vieles aus seiner persönlichen Biografie preis. Sein Beispiel zeigt, wie leicht man in den Leistungsbezug abrutschen kann.

Denn eigentlich hat Krüger objektiv viel richtig gemacht. Nach dem Hauptschulabschluss Mitte der 80er-Jahre hat der Kirchheimer eine Ausbildung zum Mechaniker abgeschlossen und bis 2001 bei einem großen Elektronikkonzern gearbeitet. Der Schichtbetrieb ist seiner Gesundheit nicht bekommen, deshalb hat er mit seinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen und mit seiner Abfindung eine Ausbildung zum Gärtner finanziert. Bis zum stellvertretenden Leiter einer Gartenabteilung im Baumarkt hat er es geschafft.

Warum er seit Dezember 2016 ein sogenannter Bezieher von Arbeitslosengeld II ist, umgangsprachlich Hartz-IV-Empfänger, hat mit einer in die Brüche gegangenen Beziehung, dem Tod seiner Mutter und immer wieder Alkohol zu tun. Der hat bei seiner letzten Arbeitsstelle dazu geführt, dass er den Job als Fahrer nicht mehr ausüben konnte, da er Anfang 2016 wegen eines Unfalls unter Alkoholeinfluss den Führerschein abgeben musste. Seine Strafe konnte er nicht zahlen, hat sie aber mit Sozialstunden bei der Diakonie abgearbeitet.

Im April 2018 bekam Krüger eine sogenannte „Arbeitsgelegenheit“ für einen Stundenlohn von zwei Euro, mit dem er seinen Hartz-IV-Satz aufstocken konnte. Der Zusatzverdienst wurde fast komplett für Insulin verbraucht. Krüger ist Diabetiker und muss die Medikamente von seinem Hartz-IV-Satz bezahlen. Kurz vor Weihnachten 2018 dann der Tiefpunkt: Bei der Weiterbewilligung für Arbeitslosengeld 2 fehlten Unterlagen, dadurch wurde das Geld zunächst einbehalten und später rückwirkend drei Sätze überweisen. Dadurch wurde auf seinem Konto eine bestimmte Summe überschritten und ein Teil automatisch gepfändet - bei Krüger läuft eine Privatinsolvenz. Er musste daraufhin seine volljährige Tochter um 20 Euro bitten. Das tat ihm weh. Damit nicht genug: Beim Amtsgericht musste er einen Antrag einreichen, um die Pfändung rückgängig zu machen: Bearbeitungsgebühr 20 Euro. So etwas ärgert ihn.

Doch der zweifache Vater macht weiter, derzeit läuft eine Bewerbung in Esslingen. Im ganzen Landkreis hat er nach Jobs geschaut und sich geärgert, dass es im Hartz-IV-Satz nur 35,33 Euro für Fahrkarten im öffentlichen Nahverkehr gibt. „Man bekommt die Kosten für Bewerbungsfahrten zwar erstattet, aber es dauert lange, bis man das Geld wieder hat.“

Dennoch hält er das System nicht für verkehrt, auch wenn es Sanktionen anwendet. Eberhard Haußmann, Geschäftsführer des Kreisdiakonieverbands im Landkreis Esslingen, glaubt aber, dass es Fälle gibt, in denen Strafen nichts bringen. „Manche schaffen es einfach nicht“, sagt er. Der Sozialstaat müsse dem Bürger eine Grundversorgung geben. „Für manche ist das Meldesystem auch nicht durchschaubar“, ergänzt Reinhard Eberst, Dienststellenleiter der Diakonischen Bezirksstelle Kirchheim. Etwa, dass man eine „Wegeunfähigkeitsbescheinigung“ erbringen muss, wenn man wegen Krankheit nicht zu einem Termin erscheint.

Viel wichtiger sei es, sich zu kümmern und zu schauen, woran es liegt, dass jemand seinen Termin nicht wahrnimmt ober eine bestimmte Arbeit ablehnt. Ein nicht sanktionierbares Mindesteinkommen müsse sich ein Sozialstaat leisten können, meint Haußmann. Im Übrigen habe der namensgebende Peter Hartz selbst einen Regelsatz von 530 Euro empfohlen. Aktuell liegt dieser nach einer Erhöhung von acht Euro zu Jahresbeginn bei 424 Euro.

Aber wenn die Sanktionen wegfallen, wird das Thema Hartz IV zu einem „heißen Eisen“, weiß Reinhard Eberst. „Sie haben dann faktisch ein bedingungsloses Grundeinkommen. Die Politik müsste dann auch die Mindestlöhne anheben“, sagt er.

Ob die SPD die Akzeptanz für Reformen findet, werden auch die Wahlen zeigen.