Kirchheim

Mehr Abstriche als im Frühjahr

Corona Das Abstrichzentrum in Nürtingen wird von Patienten regelrecht überrannt. Nun werden die Öffnungszeiten verlängert.

Corona-Tests in Nürtingen. Foto: Markus Brändli
Corona-Tests in Nürtingen. Foto: Markus Brändli

Kreis Esslingen. Um den Ansturm auf das Corona-Abstrichzentrum (CAZ) in Nürtingen-Oberensingen bewältigen zu können, öffnet die Einrichtung morgens künftig früher als gewohnt. Das CAZ hat ab Montag, 27. Juli, jeweils montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr geöffnet.

„Wir möchten klarstellen, dass ein Abstrich im CAZ vorrangig einem bestimmten Personenkreis vorbehalten ist“, sagt Dr. Dominique Scheuermann, Leiterin des Gesundheitsamts im Esslinger Landratsamt. Das sind zunächst Menschen mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung oder covid-19-typischen Symptomen. Das stellt der Haus- oder Kinderarzt fest und vergibt einen Code für einen Abstrich. Außerdem können sich Kinder und Erwachsene testen lassen, die eine Warnung über die Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts erhalten haben. Diese Tests werden dann von der Krankenkasse bezahlt.

„Darüber hinaus können Menschen einen Code erhalten, die der Teststrategie des Landes entsprechen“, sagt die Leiterin des Gesundheitsamts. Dazu gehören zum Beispiel solche, die Kontakt zu bestätigten Fällen hatten, die in Ausbruchsgeschehen involviert sind oder die für die Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung oder eine Einrichtung der Behindertenhilfe ein Testergebnis benötigen. Auch dafür werden die Codes vom Gesundheitsamt oder vom Hausarzt vergeben.

Reiserückkehrer zahlen selbst

Der Test für Geschäftsreisende, Reiserückkehrer oder Reisewillige ist eine sogenannte Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) und muss privat bezahlt und organisiert werden. Anbieter solcher IGeL-Leistungen können Arztpraxen und medizinische Labordienstleister sein. In den vergangenen Tagen sind laut Gesundheitsamt auch Menschen ohne Symptome und ohne Aufforderung des Gesundheitsamts ins CAZ gekommen. „Viele Menschen wollten sich testen lassen, um die Quarantäne nach einer Reise zu verkürzen oder Reisevorkehrungen zu treffen“, berichtet Scheuermann. Mit einem negativen Testergebnis könne unter bestimmten Voraussetzungen die nach der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne (CoronaVO EQ) geforderte 14-tägige Quarantäne bei der Einreise aus Risikogebieten verkürzt werden.

Kinder, die vorübergehend keine Kita oder Schule besuchen dürfen, weil Eltern oder Geschwister corona-verdächtige Symptome haben, benötigen keinen Test: Kann eine Covid-19-Erkrankung ausgeschlossen werden, dürfen alle Haushaltsmitglieder ohne Test wieder in die Gemeinschaftseinrichtung gehen. pm