Kirchheim

Milderes Urteil nach Geständnis

Prozess Ein Mann, der versucht hat, eine Frau zu vergewaltigen, erhielt Strafmilderung.

Symbolfoto: Pixabay

Kirchheim. Buchstäblich in letzter Sekunde konnten in Kirchheim Passanten eine 18-jährige Frau vor einer brutalen Vergewaltigung retten. Dem Täter, einem 32-jährigen Tunesier aus Kirchheim, wies die 33. Strafkammer am Stuttgarter Landgericht versuchte Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und Körperverletzung nach und schickte ihn drei Jahre und zehn Monate hinter Gitter.

Täter zerrte Opfer in Hinterhof

Vier Tage vor Weihnachten, am 20. Dezember 2015, nachts gegen 4 Uhr, befand sich die 18-Jährige nach einem Disco-Besuch auf dem Heimweg. In der Alleenstraße in Kirchheim versuchte sie zu telefonieren, als sie zwei dunkel gekleidete Männer auf Englisch ansprachen. In der Meinung, ihr Handy fallen gelassen zu haben, bückte sich die junge Frau. Die drei Männer waren inzwischen verschwunden. Dann aber stand der 32-jährige Angeklagte plötzlich hinter ihr, packte sie und zerrte sie in einen Hinterhof. Dort zog er die Frau zu Boden. Sie versuchte mehrmals aufzustehen, mehrfach habe der Mann sie wieder zu Boden gestoßen, sie geschlagen und es schließlich geschafft, ihr die Kleider auszuziehen.

In ihrer Not rief die bereits am Kopf, den Armen und Beinen verletzte Frau laut mehrfach um Hilfe. Dadurch ließ sich der Täter zunächst nicht abhalten. Durch die Rufe waren Passanten auf das Geschehen aufmerksam geworden und eilten der Frau zur Hilfe. Der 32-jährige Täter konnte fliehen.

Der Staatsanwalt hatte ein besonderes öffentliches Interesse an der strafrechtlichen Verfolgung dieser Tat vor der Stuttgarter Strafkammer bejaht.

Schon das Kirchheimer Schöffengericht hatte gegen den Angeklagten wegen dieser Beinahe-Vergewaltigung eine dreijährige Haftstrafe verhängt. Dazu wurde er noch wegen mehrfacher Diebstähle in Kirchheimer Einzelhandelsgeschäften zu zusätzlichen zwei Jahren verurteilt. Die Strafen waren dem Tunesier, der zusammen mit vier Geschwistern im Januar 2015 nach Deutschland kam, zu hoch. Er legte gegen den Kirchheimer Schuldspruch Berufung ein, mit dem Ziel einer Strafmilderung.

Zweite Instanz urteilt milder

Die gewährte ihm nun auch die 33. Strafkammer aufgrund des Tat-Geständnisses und reduzierte die beiden Strafen von zusammen fünf Jahren auf eine Gesamtstrafe von drei Jahren und zehn Monaten. Der Grund, warum der 32-Jährige überhaupt nach Deutschland kam, sei die Suche nach gut bezahlter Arbeit gewesen, wie der Beschuldigte den Richtern sagte. Er sei damals über Libyen, Italien und die Schweiz nach Deutschland gekommen, fand aber keine Beschäftigung. Er wurde damals in eine Kirchheimer Flüchtlings-Unterkunft eingewiesen, da er wohnsitzlos war.

Gefasst wurde der 32-Jährige durch die gründliche Spurensuche der Kriminaltechniker und durch Vergleiche in der DNA-Kartei. Dabei wurde eine der Spuren an der Kleidung des Opfers dem Angeklagten zugeordnet. Seine Festnahme war danach nur noch Formsache.

Der Verurteilte hat aber auch diesen neuen milderen Richterspruch noch nicht akzeptiert. Ihm steht noch der Weg einer Revision in die nächste Instanz offen. Bernd Winckler