Kirchheim
Mittagessen zum Mitnehmen: kaum Nachfrage nach Mehrweg

Gesetz Seit Januar hat der nur einmal genutzte Kunststoff im Gastgewerbe ausgedient. Wer sein Essen mitnehmen will, kann sich Teller und Schüsseln ausleihen. In Kirchheim läuft das System zögerlich an. Von Iris Häfner

Für die einen ist es längst Routine, die anderen betreten komplettes Neuland – die Rede ist von der seit 1. Januar geltenden Mehrwegpflicht in gastronomischen Betrieben, also auch in Metzgereien und Fast-Food-Ketten. Konkret bedeutet das: Das nur einmal genutzte Plastik hat ausgedient, egal ob als Röhrchen, Colabecher, (Suppen-)Teller oder Salatschüssel. Wie das Ganze in Kirchheim angelaufen ist, soll ein kleiner Rundgang in der Innenstadt mit spontanen „Stichproben“ erhellen.

„Bei uns läuft das jetzt erst an. Im März oder April können wir mehr dazu sagen. Das braucht noch Anlauf“, erklärt Iris Bartsch von der Metzgerei Dietz in Kirchheim. Seit Jahresbeginn gibt es dort Pfandgefäße. Viele der Kundinnen und Kunden würden das System kennen und mit einem „Ah, Ihr habt das jetzt auch“ kommentieren. Ein paar Kunden sind schon umgestiegen. „Das Pfandsystem ist gar nicht so verkehrt, im Grunde ist es eine tolle Sache“, ist Iris Bartsch von der neuen Regelung überzeugt. Schon in der Vergangenheit hätten manche ihr eigenes Geschirr gebracht, weil sie ihr eigenes wollen.

 

Gerade läuft das mit dem Pfandgeschirr noch nicht so – aber das wird.
Gastronom Roberto Zeni

 

Gegen 11.45 Uhr herrscht im Fass in der Dettinger Straße die Ruhe vor dem Sturm, doch der erste Gast sitzt schon an einem Tisch. „Gerade läuft das mit dem Pfandgeschirr noch nicht so – aber das wird“, ist Roberto Zeni überzeugt. Gut vorbereitet ist das Gasthaus in die Mehrwegpflicht gestartet. „Wir haben uns für ein eigenes System entschieden, das zehn Euro kostet“, erklärt er und erzählt, dass am Vortag ein Gast mit seinem eigenen Gefäß sein Mittagessen abgeholt hat. Das erübrigt dann gleich einen Spülvorgang. Roberto Zeni kommt auf einen weiteren Vorteil zu sprechen: „Wir sparen Geld mit dem Pfandsystem. Schließlich kostet Alufolie auch Geld, die wir nicht anrechnen.“ 

 Routiniert gehen Heike Rauscher und ihre Kolleginnen im Backhaus mit der neuen Regelung um, schließlich ist es für sie ein alter Zopf. „Wir haben das schon lange“, sagt die Filialleiterin. Ganz am Anfang habe die Kundschaft beim Pfandsystem noch gezögert, aber mittlerweile ist es etabliert. „Viele Stammkunden kommen mit ihrem Pfandbecher“, erzählt sie. Solange die Mehrwegpflicht noch nicht galt, gab es parallel die Einwegprodukte. „Wir haben die Kunden gefragt, ob sie Mehrweg wollen, aber zehn Euro Pfand sind schon eine Hemmschwelle – bei vier Essen für eine Familie macht das auf einen Schlag 40 Euro, die einfach so weg sind“, sagt Heike Rauscher, die das Pfandsystem als gute Sache betrachtet. Schon lange bekommen die Kunden für einen Euro ihren eigenen Kaffeedeckel. Die Crux dabei: Man muss ihn immer dabei haben. „Einen Coffee to Go trinkt man schon mal spontan“, ist sie sich bewusst. Deshalb gibt es ihn auch im Pfandsystem.

Gesetzlich zu mehr Umweltschutz werden auch die Fast-Food-Ketten gezwungen. Für sie gilt die Null-Plastik-Regelung ebenfalls. Fanta im Pappbecher darf weiterhin sein, aber Mehrweg muss angeboten werden. McDonald's hat ein eigenes Mehrwegsystem für je zwei Euro Pfand pro „Ausleihware“. Der Becher kann in jedem Restaurant abgegeben werden und der Kunde erhält seine zwei Euro wieder zurück. Dadurch erhofft sich die Kette, dass die Verpackungen zurückkommen. Burger King hat sich anders entschieden und arbeitet mit einem Anbieter von Mehrwegsystemen zusammen. Die Becher können leer überall dort abgegeben werden, wo dieses System ebenfalls angeboten wird.

Allerdings gibt es eine Ausnahme von der grundsätzlichen Regel, Mehrweg anbieten zu müssen: Kleine Betriebe, die weniger als fünf Mitarbeitende beschäftigen, und deren Verkaufsfläche kleiner als 80 Quadratmeter ist, sind von der neuen Regelung befreit. Das sind beispielsweise Imbissbuden oder Kioske. Kommt dort jedoch jemand mit einem Gefäß daher, sind auch diese Betriebe verpflichtet, sie mit dem Gewünschten zu füllen. Für Großbäckereien gilt die Ausnahmeregelung aber nicht, auch wenn in einer sehr kleinen Bahnhofs-Filiale nur drei Angestellte arbeiten. Hier zählt die Gesamtzahl der Beschäftigten.